Betreff
Beschluss über den Bau einer Entwässerungsrinne und eines Regenwasserkanals an einem Teilstück der Straße Vor der Göhrde sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
Vorlage
20/0861/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurden für die Sanierung mehrerer Straßen(-abschnitte) - u.a. auch für Vor der Göhrde - insgesamt 48.000 € Unterhaltungsmittel zusätzlich eingeplant (vgl. Erläuterungen zu Produkt 54100 auf S. 86 des Haushaltsplanes 2016).

 

Die nun durchgeführten Kostenkalkulation ergab Gesamtkosten von ca. 31.000 € für die Maßnahme Vor der Göhrde. Hiervon entfallen ca. 19.000 € auf das Beseitigen von Schäden an der Fahrbahn und ca. 12.000 € auf das Anlegen einer Straßenentwässerungseinrichtung zwischen den Straßeneinmündungen Am Berg und Ringstraße.

 

In diesem Zusammenhang stellte sich nun heraus, dass der (erstmalige) Bau der Entwässerungseinrichtung eine Investition darstellt und somit nicht aus den bereitgestellten Mitteln für Straßenunterhaltung bezahlt werden darf. Ein dementsprechender investiver Haushaltsansatz besteht ebenfalls nicht. Um diese Neubaumaßnahme durchführen zu können, müssen die Mittel somit vom Rat außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlungen kann nur durch entsprechende Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen (s. Vorlage 22/0847/2016) gewährleistet werden, da keine anderen eigenen investiven Deckungsmittel zur Verfügung stehen.

 

Sollte der Rat eine beitragsrechtliche Abschnittsbildung (s. Vorlage 22/0847/2016) nicht beschließen, kann die Entwässerungsmaßnahme nicht durchgeführt werden.


Beschlussvorschlag:

a)      An der Teilstrecke der Straße Vor der Göhrde zwischen den Straßeneinmündungen Am Berg und Ringstraße wird eine Entwässerungsrinne mit einem Regenwasserkanal hergestellt.

b)      Die für den Bau der Entwässerungsanlage notwendigen investiven Mittel (Auszahlungen) in Höhe von ca. 12.000 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.