Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Dieter Karl
Vorlage
11/0821/2016
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Ratsfrauen und Ratsherren sind gemäß
§ 60 NKomVG auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach
den §§ 40 bis 42 NKomVG durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Dieter Karl seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes weise ich Sie darauf hin, gemäß §
40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41
NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 NKomVG
einzuhalten.“