Sachverhalt:
Für das genannte
Grundstück liegt nunmehr ein weiteres Kaufangebot vor. Dem Käufer ist die
derzeitige Beschlusslage des Gemeinderates, dass das Grundstück nicht verkauft
wird, mitgeteilt worden.
Bereits in der
Vergangenheit sind für das Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flurstück 66 der
Flur 2 (Teilfläche mit einer Größe von
rd. 1.400 m²) mehrere Kaufangebote bei der Gemeinde Göhrde eingegangen. Der
Beschluss des Rates der Gemeinde Göhrde über den Verkauf dieser Fläche aus
dem Jahr 2011 wurde in der Sitzung des
Rates am 10.03.2016 aufgehoben. Ferner wurde in dieser Sitzung beschlossen,
dass diese Fläche nicht zum Verkauf angeboten wird und im Eigentum der Gemeinde
Göhrde bleibt.
Beschlussvorschlag:
Das Teilstück aus
dem Flurstück 66, der Flur 2 in der Gemarkung Sarenseck, wird nicht verkauft.