Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
20.01.2011 hat der Rat der Gemeinde Zernien erstmals einen
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplan
für die damals geplante Biogasanlage der Bioenergie Zernien beschlossen.
Der vom Rat der
Gemeinde Zernien am 14. 07.2011 als Satzung beschlossene Bebauungsplan
„Biogasanlage Zernien“ ist mit Urteil vom 04.11.2015 vom Nds.
Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden.
Der
Flächennutzungsplan wurde durch die 71. Änderung des Flächennutzungsplans für
die Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend geändert. Das Verfahren zur
Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist durch die 35.
Änderungsverordnung für das Landschaftsschutzgesetz Elbhöhen-Drawehn am
09.02.2012 abgeschlossen worden.
Mit dem
Planungsbüro NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH, das mit der Planung des
Bebauungsplans „Biogasanlage Zernien“ beauftragt worden ist, wurde für die
Neuaufstellung ein Pauschalbetrag von 5.000 € ausgehandelt, die die Samtgemeine
Elbtalaue tragen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Zernien leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungplans „Biogasanlage
Zernien“ ein.