Betreff
Bebauungsplan "Biogasanlage Zernien"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0787/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 20.01.2011 hat der Rat der Gemeinde Zernien erstmals einen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplan für die damals geplante Biogasanlage der Bioenergie Zernien beschlossen.

Der vom Rat der Gemeinde Zernien am 14. 07.2011 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Biogasanlage Zernien“ ist mit Urteil vom 04.11.2015 vom Nds. Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden.

 

Der Flächennutzungsplan wurde durch die 71. Änderung des Flächennutzungsplans für die Samtgemeinde Elbtalaue entsprechend geändert. Das Verfahren zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist durch die 35. Änderungsverordnung für das Landschaftsschutzgesetz Elbhöhen-Drawehn am 09.02.2012 abgeschlossen worden.

 

Mit dem Planungsbüro NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH, das mit der Planung des Bebauungsplans „Biogasanlage Zernien“ beauftragt worden ist, wurde für die Neuaufstellung ein Pauschalbetrag von 5.000 € ausgehandelt, die die Samtgemeine Elbtalaue tragen wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Zernien leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungplans „Biogasanlage Zernien“ ein.