Betreff
Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes zur überörtlichen Prüfung der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Bestand der Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
14/0785/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Überprüft wurden 12 Kommunen in Niedersachsen, bei denen die Schülerzahl an ihren Grundschulen zwischen 2009 und 2014 bis zu 30 % zurückging.

Überprüft wurden die Samtgemeinden Bodenwerder-Polle, Elbtalaue, Geestequelle, Gronau (Leine), Hambergen, Hattorf am Harz, Lengerich, Nordhümmling und Nordkehdingen, die Städte Duderstadt und Nordenham sowie die Gemeinde Sande.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue verbirgt sich unter dem Buchstaben H, die Grundschulen

 

Dannenberg (Elbe)  H 1

Hitzacker (Elbe)       H 2

Prisser                      H 3

Gusborn                   H 4

Breselenz                 H 5

Zernien                     H 6

Neu Darchau            H 7

 

die Kennung der anderen Kommunen ist vertraulich.

 

 

Überprüft wurde, ob und wie Kommunen

-       Strategien entwickelten, um aus sinkende Schülerzahlen zu reagieren,

-       infolge der sinkenden Schülerzahlen gem. § 106 Abs. 1 NSchG Schulen zusammenlegten oder aufhoben,

-       im Grundschulbereich das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 110 Abs. 2 NKomVG beachteten,

-       nachhaltig in zukunftsfähige Schulstandorte investierten.

 

  1. Kommunen müssen sowohl nach schulrechtlichen Vorschriften als auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln.
  2. Kommunen müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot handeln, ohne dass sie hierzu nach den schulrechtlichen Vorschriften verpflichtet wären.
  3. Kommunen haben nach schulrechtlichen Vorschriften eine Handlungsverpflichtung, die sie aber aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzen müssen.

 

Handlungsverpflichtung nach NSchG ab 2014 oder 2020

 

Die Grundschulen an der Göhrde und Neu Darchau sind ab 2014 unter der Einzügigkeit. Beiden Schulen wird es vermutlich gelingen, aufgrund steigender Schülerzahlen ab 2020 wieder einzügig zu werden.

Für beide Schulen besteht kein Handlungsbedarf nach § 106 Abs. 1 NSchG.

 

Zum Schuljahr 2020/2021 werden bei gleichbleibenden Bedingungen die Grundschulen Prisser, Gusborn und Breselenz die Einzügigkeit nicht erreichen. Schulorganisatorische Maßnahmen müssen betrachtet werden, z.B. Zusammenlegung von Schulen.

 

Aber:

Umsetzung der Inklusion

 

Für das Schuljahr 2014/2015 wurden inklusiv zu beschulende Kinder doppelt gezählt, für das Schuljahr 2020/2021 ist dies nicht möglich, da heute noch nicht feststeht, wie viele Kinder dann einen Unterstützungsbedarf haben.

Die tatsächliche Klassenstärke 2020 ist daher ein hoher Unsicherheitsfaktor.

 

Der Zustrom von Flüchtlingen wurde nicht berücksichtigt.

 

Wirtschaftlichkeitsgebot

Die Wirtschaftlichkeit von Schulstandorten ist insbesondere abhängig vom Zuschussbedarf je Schülerin und Schüler. Geprüft wurde insbesondere die Nutzung bestehender Schulgebäude bei Zusammenlegung von Grundschulen.

Die Raumkapazitäten sowie Umnutzungsmöglichkeiten einzelner Räume wurden betrachtet, auch hier die Schwierigkeit inklusiv zu beschulende Kinder für das Jahr 2020/2021 „vorherzusagen“.

Für die Grundschulen Prisser und Neu Darchau sollte eine Schließung zum Schuljahr 2020/2021 aufgrund der Wirtschaftlichkeit zu prüfen sein, eine Handlungsverpflichtung nach NSchG besteht nicht.

 

Für die Grundschulen Gusborn, Breselenz und Zernien werden keine Empfehlungen ausgesprochen.

Trotzdem sollte über eine Zusammenlegung mit einer anderen Grundschule nachgedacht werden. Festgestellt wurde, dass die Kapazitäten der nächstgelegenen Grundschulen eine Zusammenlegung nicht zulassen.

 

Alternative Maßnahmen

Ein Beispiel ist das Modell „Bildungszentrum“ in dem Einrichtungen wie Krippe, Kindergarten und Grundschule gemeinsam im Gebäude der Grundschule unterkommen. Die Aufwendungen für das Gebäude werden auf 3 Einrichtungen verteilt.

Die Samtgemeinde setzt diese Empfehlung mit der Schaffung der Bildungslandschaft Elbtalaue, Projekt Gusborn um. Auch für den Standort Breselenz (hier nutzt der Spielkreis Räume der Schule) sowie Zernien (Krippe und Kindergarten im Gebäude) geht die Samtgemeinde diese Wege.

 

Weitere Möglichkeit ist ein Bildungs- und Familienzentrum mit weitergehenden Angeboten.

Die Wirtschaftlichkeit der Grundschule wird damit nachhaltig verbessert.

 

Investitionen

Die Samtgemeinde hatte bei Investitionen stets die Wirtschaftlichkeit in Betracht.

 

Zügigkeit der Grundschulen und Raumbedarf

Für 2020 werden 35 Klassen (derzeit 40) benötigt, so die Berechnung – allerdings ohne die Anzahl von inklusiven Kindern zu berücksichtigen.

Eine Zusammenlegung von Grundschulen ab 2020 kann aufgrund des nicht bekannten Inklusionsbedarf heute noch nicht sinnhaft diskutiert werden.

 

Fazit

Für die Grundschule Prisser gibt der LRH nach § 106 NSchG und nach § 110 NKomVG die Empfehlung über eine Schließung der Schule ab 2020/2021 nachzudenken.

Für die Grundschule Neu Darchau ist aus wirtschaftlichen Gründen nach § 110 NKomVG über eine sofortige Schließung nachzudenken, durch die Stabilisierung der Schülerzahlen entfällt aber die Handlungsgrundlage nach § 106 NSchG.