Betreff
2. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
08/0773/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch eine vorherige Änderung des § 21 der Friedhofsordnung wurde es möglich, innerhalb der Nutzungsdauer Gräber zur Pflege auf Antrag, in Rasengräber umzuwandeln.

Von dieser Möglichkeit wird immer häufiger Gebrauch gemacht. Dadurch hat sich der Pflegeaufwand erheblich erhöht. Auch die Trennung der Grabfelder  zur Pflege und der Grabfelder unter Rasen ist dadurch durchbrochen. Dies war durch die Änderung der Satzung grundsätzlich auch gewollt.

Durch die Umwandlung sollte es Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, die Grabstätten weiter zu erhalten, auch wenn sie selber nicht mehr in der Lage sind, diese zu pflegen.

Es kommt jedoch immer häufiger vor, dass Gräber auf Grabfeldern zur Pflege erworben werden und nach kurzer Zeit ein Antrag zur Umwandlung in ein Rasengrab gestellt wird.

Aus Sicht der Verwaltung und gerade in Anbetracht der immer aufwendigeren Pflege, sollte hier eine zeitliche Schranke vorgegeben werden.

Der Vorschlag wäre, dass frühestens nach dem Ablauf der Hälfte der Nutzungszeit eine Umwandlung zulässig ist.

 


Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsordnung) wird beschlossen.