Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Aus dem Anhang und
dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsabläufe hervor.
Der Prüfungsbericht
ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.
c) Der Jahresüberschuss ist mit den
Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.