Sachverhalt:
Die
Antragsunterlagen wurden vollständig am 29.04.2016 beim Amt für regionale
Landesentwicklung eingereicht und sind jetzt in Bearbeitung.
Die Gemeinde
Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 68a/76/77 tlw. südlich von
Klein Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich der L256, verläuft dann weiter in
östlicher Richtung und endet nach 2800 m vor der Einmündung des WG 78.
Die Fahrbahn des
Wirtschaftsweges besteht aktuell auf
einer Länge von 2800 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.
Weiter ist der
Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß Gusborn geplant.
Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG 83, ab
dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher Richtung
und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer Asphaltbefestigung.
Die Fahrbahn des
Wirtschaftsweges besteht aktuell auf
einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.
Die Gemeinde
Gusborn hat sich entschlossen, diese Wege in einer Breite von 3,00 m nach RLW
99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ohne
Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung
auszubauen. Der Aufbau erfolgt mit 20 cm
Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm),siehe Anlage 2.
Beschlussvorschlag:
a)Die
Wirtschaftswege WG 68a / WG 76 / WG 77 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides
in ungebundener Bauweise ausgebaut
werden. (Lageplan siehe Anlage 1,Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2)
b)Die
Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides
in ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage
3,Ausbauquerschnitt siehe Anlage 4)
Sollten seitens der
Förderstelle nur einzelne Abschnitte gefördert werden, werden auch nur diese
Abschnitte ausgebaut.