Betreff
Ausbau der Wirtschaftswege WG 68a, WG 76, WD 77 und WG 110 / WG 111
Vorlage
30/0769/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Antragsunterlagen wurden vollständig am 29.04.2016 beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht und sind jetzt in Bearbeitung.

 

Die Gemeinde Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 68a/76/77 tlw. südlich von Klein Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich der L256, verläuft dann weiter in östlicher Richtung und endet nach 2800 m vor der Einmündung des WG 78.

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges besteht aktuell  auf einer Länge von 2800 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.

 

Weiter ist der Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß Gusborn geplant. Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG 83, ab dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher Richtung und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer Asphaltbefestigung.

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges besteht aktuell  auf einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.

 

Die Gemeinde Gusborn hat sich entschlossen, diese Wege in einer Breite von 3,00 m nach RLW 99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau)  ohne Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung auszubauen. Der Aufbau erfolgt  mit 20 cm Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm),siehe Anlage 2.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)Die Wirtschaftswege WG 68a / WG 76 / WG 77 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in       ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage 1,Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2)

 

b)Die Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 sollen vorbehaltlich des Förderbescheides in ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage 3,Ausbauquerschnitt siehe Anlage 4)

 

Sollten seitens der Förderstelle nur einzelne Abschnitte gefördert werden, werden auch nur diese Abschnitte ausgebaut.