Betreff
Annahme des jährlichen Zuschusses des Naturparks Elbhöhen-Wendland an das Naturum
Vorlage
14/0768/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist verpflichtet, dem Landkreis bis Ende Mai für die Mitgliedsgemeinden einen "Spendenbericht" zu liefern. Bei der Gemeinde Göhrde stand bislang die Frage im Raum, wie der jährliche Personalkostenzuschuss des Naturparks Elbhöhen-Wendland an das Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € diesbezüglich zu betrachten und zu behandeln ist.

 

Herr Kern hat sich zur Klärung von Auslegungsfragen bezüglich des § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG an den

Nds. Städte- und Gemeindebund gewandt und um Verfahrenshinweise zu konkreten Leistungen gebeten.

Der NSGB vertritt folgende Rechtsauffassung:

„Die Zuschüsse des Naturparks Elbhöhen-Wendland fallen grundsätzlich unter die Regelungen des § 111 Abs. 7 NKomVG und sind durch die zuständigen Gremien anzunehmen."

 

Die Annahme des Zuschusses für das Jahr 2015 in Höhe von 2.500,00 € ist noch nachzuholen. Um die Verfahrensweise zu vereinfachen, wird der Gemeinderat gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Personalkostenzuschuss des Naturparks Elbhöhen-Wendland an das Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € für das Jahr 2015 wird angenommen.

b)      Der jährliche Personalkostenzuschuss des Naturparks Elbhöhen-Wendland an das Naturum Göhrde in Höhe von 2.500,00 € wird ab 2016 grundsätzlich angenommen.