Betreff
Bebauungsplan "Biogasanlage Volkfien"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0765/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In dem Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt. Die BIOGAS Volkfien GbR hat einen Antrag dahingehend gestellt, dass das Höchstmaß auf 17m geändert wird (siehe Anlage I).

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Jameln leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Volkfien“ ein.