Betreff
Bebauungsplan "Biogasanlage Volkfien"; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0765/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
In dem
Bebauungsplan „Biogasanlage Volkfien“ ist als Maß der baulichen Nutzung ein
Höchstmaß der Oberkante baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt. Die BIOGAS
Volkfien GbR hat einen Antrag dahingehend gestellt, dass das Höchstmaß auf 17m
geändert wird (siehe Anlage I).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Jameln
leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Biogasanlage
Volkfien“ ein.