Sachverhalt:
Es liegt ein von
mehreren Anwohnern des Breeser Weges unterzeichneter Antrag vor, den kompletten
„Breeser Weg“ für den Durchgangsverkehr zu sperren und des Weiteren den Bereich
des „Breeser Weges“ als 30 Km/h-Zone auszuweisen.
Der Antrag ist der
Vorlage als Anlage I beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht ist die Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr in der beantragten
Form machbar. Die Ausweisung einer 30 Km/h- Zone für eine Durchgangsstraße ist
rechtlich nicht zulässig. Eine 30 Km/h Zone ist nur in einem in sich
geschlossenen Bereich zulässig. Für den „Breeser Weg“ käme deshalb nur die
Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h in Betracht.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung