Sachverhalt:
Für die 1. Änderung
des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ im Rahmen einer Änderung der
textlichen Festsetzungen wurden von der Verwaltung Honorarkostenschätzungen von
den Planungsbüros Astrid Pesel,
Reitze 2, 29482 Küsten und plan.B,
Hendrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten angefordert.
Herr Böhme hat
aufgrund von Arbeitsauslastung kein Angebot abgegeben. Das Angebot von Frau
Pesel beläuft sich auf 1.874,25 €
Von der Verwaltung
wird daher vorgeschlagen, das Planungsbüro A. Pesel mit der Planung zu
beauftragen.
Zur Übernahme der
Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit der
Raiffeisen-Warengenossenschaft eG zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro
Astrid Pesel, Reitze 2, 29482 Küsten wird mit der Erarbeitung der
Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Jameln“ beauftragt. Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Jameln
und der Raiffeisen-Warengenossenschaft eG geschlossen.