Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2014 wurde am 02.02.2016 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 11.03.2016
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist keine Stellungnahme erforderlich.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:
Ergebnishaushalt:
Budget 0:
Verwaltungsvorstand/Stab:
25.825,03 Euro (Mindererträge bei den Landeszuweisungen im Bereich
Regionalmanagement))
Budget 3 Bau: 41.669,72 Euro (Mehraufwand im Bereich der
Grünanlagenunterhaltung, bepflanzt bzw. Beete)
Investitionen:
Budget 3 Bau: 33.388,14
Euro (Beitragszahlungen der Stadt Dannenberg (Elbe) im Zusammenhang mit
Grunderwerb im Bereich Breeser Weg sowie Mehrauszahlungen für die Neugestaltung
des ZOB)
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als angespannt bezeichnet werden, da gegenüber dem Vorjahr eine
spürbare Verschlechterung eingetreten ist. Der erwirtschaftete Fehlbetrag fiel
höher aus als der eingeplante, und der Umfang vor allem der Liquiditätskredite
aber auch der Kredite stieg deutlich an.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 660.822,69 Euro wird
in Höhe von 568.225,21 Euro aus den Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses und
in Höhe von 92.597,48 Euro aus den Rücklagen des a.o. Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss aus dem außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 40.338,67 Euro wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 67.494,75 Euro im Ergebnishaushalt und 33.388,14 Euro bei den Investitionen wird zugestimmt..