Betreff
Verfüllung eines Grabens Dritter Ordnung (Flurstück 135/70) Ortslage Dambeck–Ortseingang (Antrag Rh Krull)
Vorlage
30/0733/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh Krull weist darauf hin, dass der Graben durch einen Anlieger teilweise verfüllt worden ist und dieser Graben in seinen  ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden soll, um die Entwässerung zu gewährleisten sowie die urbanen Laichgebiete von Amphibien nicht zu zerstörten bzw. einzuschränken.

 

Bei der Grabenparzelle handelt es sich um das Flurstück 135/70, Flur 3, Gemarkung Breese in der Marsch.

Die Lage der Grabenparzelle ist in dem anliegenden Kartenausschnitt kenntlich gemacht. Die Grabenparzelle dient heute, gemeinsam mit der Grünfläche zwischen der Grabenparzelle und der nördlichen Straße, als Entwässerungsmulde. Ein Abfluss des Oberflächenwassers erfolgt nicht. Der Bereich hat keinen Anschluss zu dem weiter westlich beginnenden Verbandsgraben und auch nicht zu dem östlich des Wirtschaftsweges beginnenden Straßenseitengraben.

Die Grabenparzelle hat damit keine Funktion eines Gewässers III. Ordnung. Rechtliche Voraussetzung für ein Gewässer III. Ordnung ist, dass es eine Abflussfunktion hat und das es mehrere Grundstücke entwässert. Beide rechtlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben. Somit greifen auch nicht die rechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes. Danach umfasst die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss, die erforderliche Reinigung, Räumung und Freihaltung des Gewässerbettes und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze.

 

In dem gekennzeichneten Bereich der Grünfläche und der Grabenparzelle ist im Jahr 2014 oder 2015 in einer Breite von ca. 3,50m Sand (wahrscheinlich aus Sandsäcken vom Elbhochwasser 2013) eingebracht worden. Dadurch ist die Grabensohle in diesem Bereich verfüllt worden. Die Entwässerungsfunktion der gesamten Mulde ist nicht beeinträchtigt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.