Betreff
Wiederherstellung eines Grabens bei Dambeck
Vorlage
30/0728/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Rh Krull hat mit E-Mail vom 01.04.2015 einen Bericht über die Wiederherstellung eines Grabens in der Gemarkung Dambeck beantragt.

Es handelt sich um eine im städtischen Eigentum stehende schmale Grabenparzelle (Teilstück des Flurstückes 157/2) östlich von Dambeck, die die dortigen Ackerflächen trennt.

Der Landwirt Predöhl-Castens hatte die Grabenparzelle, die nicht mehr als Graben vorhanden war, sondern nur noch als Grünfläche, umgepflügt um die Ackerflächen durchgehend beackern zu können.

Herr Predöhl-Castens ist im September 2014 diesbezüglich angeschrieben worden. Er hat im Oktober 2014 angeboten, die Grabenparzelle zu kaufen und an anderer Stelle auf der angrenzenden Ackerfläche eine Ausgleichsfläche anzupflanzen.

Die Grabenparzelle liegt auf der Grenze der Gebietsteilen B und C des Biosphärenreservates. Nach Rücksprache mit der Biophärenreservatsverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde ist das Umbrechen der Grabenfläche zu Ackerland durch die Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen. Die Naturschutzbehörde hat die Genehmigung unter der Voraussetzung eines gleichwertigen Ausgleichs in Aussicht gestellt.

Die Gremien der Stadt hatten zu diesem Zeitpunkt ähnliche Fälle zu beraten und haben im Frühjahr 2015 beschlossen, grundsätzlich keine städtischen Grünflächen zu verkaufen.

Daraufhin ist Herr Predöhl-Kastens im März 2015 aufgefordert worden, den alten Zustand wieder herzustellen und im April 2015 erinnert worden.

Bei einem Ortstermin im Mai konnte festgestellt worden, dass die Anpflanzungen (Senf) entfernt worden waren und die Fläche der Grabenparzellen schwarz gemacht worden war.

Es waren keine Bäume und Sträucher vorhanden. Die Untere Naturschutzbehörde hat keine Anpflanzungsforderungen gestellt. Die Fläche ist der Sukzession überlassen worden.