Sachverhalt:
Rh Krull hat mit
E-Mail vom 01.04.2015 einen Bericht über die Wiederherstellung eines Grabens in
der Gemarkung Dambeck beantragt.
Es handelt sich um
eine im städtischen Eigentum stehende schmale Grabenparzelle (Teilstück des
Flurstückes 157/2) östlich von Dambeck, die die dortigen Ackerflächen trennt.
Der Landwirt Predöhl-Castens hatte die Grabenparzelle, die
nicht mehr als Graben vorhanden war, sondern nur noch als Grünfläche,
umgepflügt um die Ackerflächen durchgehend beackern zu können.
Herr Predöhl-Castens ist im September 2014 diesbezüglich
angeschrieben worden. Er hat im Oktober 2014 angeboten, die Grabenparzelle zu
kaufen und an anderer Stelle auf der angrenzenden Ackerfläche eine
Ausgleichsfläche anzupflanzen.
Die Grabenparzelle liegt auf der Grenze der Gebietsteilen B
und C des Biosphärenreservates. Nach Rücksprache mit der
Biophärenreservatsverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde ist das
Umbrechen der Grabenfläche zu Ackerland durch die Untere Naturschutzbehörde zu
genehmigen. Die Naturschutzbehörde hat die Genehmigung unter der Voraussetzung
eines gleichwertigen Ausgleichs in Aussicht gestellt.
Die Gremien der Stadt hatten zu diesem Zeitpunkt ähnliche
Fälle zu beraten und haben im Frühjahr 2015 beschlossen, grundsätzlich keine
städtischen Grünflächen zu verkaufen.
Daraufhin ist Herr Predöhl-Kastens im März 2015 aufgefordert
worden, den alten Zustand wieder herzustellen und im April 2015 erinnert
worden.
Bei einem Ortstermin im Mai konnte festgestellt worden, dass
die Anpflanzungen (Senf) entfernt worden waren und die Fläche der
Grabenparzellen schwarz gemacht worden war.
Es waren keine Bäume und Sträucher vorhanden. Die Untere
Naturschutzbehörde hat keine Anpflanzungsforderungen gestellt. Die Fläche ist
der Sukzession überlassen worden.