Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2014 wurde am 21.12.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.03.2016
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind wie folgt entstanden:
Ergebnishaushalt
Budget |
Ansatz |
Ergebnis |
Üpl./apl. |
0 Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben |
-182.600,00 |
-206.078,68 |
23.678,68 |
1 Zentrale Dienste |
-54.300,00 |
-65.736,08 |
11.436,08 |
4 Bürgerservice |
-9.000,00 |
-11.888,45 |
2.888,45 |
Budget 0: Mindererträge
freiwilliger Fremdenverkehrsbeitrag, Beratungshonorare VERDO-Verkauf,
höherer Nachschuss an die VERDO-GmbH
Budget 1: Gerichts-und
Anwaltskosten Klage Hafenvertrag
Budget 4: diverse
Positionen im Bereich der Märkte. Überschreitung in Höhe von 2.888,45 Euro
liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen,
angesichts des sechsten in Folge
erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines gegenüber dem Vorjahr nun wieder
erhöhten Bedarfs an Liquiditätskrediten, als angespannt zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen:
- Rechenschaftsbericht
2014
- Prüfbericht
2014
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2014 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizite aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 80.325,43 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.127,22 Euro wird zur tlw.
Deckung der Fehlbeträge aus dem a. o. Ergebnis verwendet.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen im
Ergebnishaushalt in Höhe von 35.114,76 Euro wird zugestimmt.