Betreff
Jahresabschluss der Stadt Hitzacker (Elbe) zum 31.12.2014 a) Beschluss über den Jahresabschlusses b) Entlastung des Stadtdirektors c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Zustimmung zu über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
2/0697/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2014 wurde am 21.12.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.03.2016 erstellt.  Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.

Überplanmäßige Aufwendungen sind wie folgt entstanden:

 

Ergebnishaushalt

 

Budget

Ansatz

Ergebnis

Üpl./apl.

0 Verwaltungsvorstand, Stabsstellenaufgaben

-182.600,00

-206.078,68

23.678,68

1 Zentrale Dienste

-54.300,00

-65.736,08

11.436,08

4 Bürgerservice

-9.000,00

-11.888,45

2.888,45

 

Budget 0: Mindererträge freiwilliger Fremdenverkehrsbeitrag, Beratungshonorare VERDO-Verkauf, höherer Nachschuss an die VERDO-GmbH

Budget 1: Gerichts-und Anwaltskosten Klage Hafenvertrag

Budget 4: diverse Positionen im Bereich der Märkte. Überschreitung in Höhe von 2.888,45 Euro liegt im Entscheidungsbereich des Stadtdirektors und wurde genehmigt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

Dier finanziellen Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, angesichts des sechsten  in Folge erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines gegenüber dem Vorjahr nun wieder erhöhten Bedarfs an Liquiditätskrediten, als angespannt zu bezeichnen.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und Finanzlage.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors  gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Keine

 

Anlagen:

 

  • Rechenschaftsbericht 2014
  • Prüfbericht 2014

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Jahresabschluss 2014 wird beschlossen.

b)      Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Das Defizite aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 80.325,43 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.127,22 Euro wird zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus dem a. o. Ergebnis verwendet.

d)      Den überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 35.114,76 Euro wird zugestimmt.