Sachverhalt:
Herr Köthke, bzw.
sein Vater haben das Fischereirecht seit 1968 inne. Der bestehende Pachtvertrag
lief bis zum Jahre 2008 und verlängerte sich seit dem um jeweils ein weiteres
Jahr. Die Höhe der Pacht betrug bisher 1.175,97
€. Mit Schreiben vom 2.2.2015 wurde Herrn Köthke die Pacht
fristgerecht zum 30.4.2016 gekündigt.
Es erfolgte eine
Ausschreibung in der Elbe Jeetzel-Zeitung. Bis zum Ende der Angebotsfrist ging
lediglich ein Angebot, nämlich das von Herrn Köthke ein. Da die Gemeinde dem
Pächter die Ausgabe von Angelscheinen nicht erlauben wollte, bot Herr
Köthke lediglich eine Pacht in Höhe von 750,00 €.
Nachverhandlungen
führten zum Ergebnis, dass Herr Köthke nicht bereit war, sein Pachtangebot ohne Verkauf von Angelscheinen
zu erhöhen. Jedoch sei er bereit, sein Angebot auf 1.300,00 € zu erhöhen, wenn man ihm weiterhin den Verkauf von
Angelscheinen erlauben würde.
Beschlussvorschlag:
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 494 – 487,9 wird an Herrn Christian Köthke,
Ringstr. 8, 29475 Gorleben für 12 Jahre ab dem 1.5.2016 verpachtet. Der
Pachtpreis beträgt:
a) 750,00 € ohne Verkauf von
Angelscheinen
b) 1.300,00 € mit Verkauf von
Angelscheinen