Sachverhalt:
Die Anfrage
gliedert sich in durch die Samtgemeinde zu beantwortende Teile und weitere
Teile die in der Zuständigkeit des Wasserverband liegen.
Fragestellungen zur Vergabe von Architektenleistungen bei der Samtgemeinde
Elbtalaue und deren Mitgliedsgemeinden:
- Auf welcher Grundlage werden die Aufträge der Samtgemeinde
Elbtalaue an Architekten vergeben?
- Wird den jeweiligen Aufträgen z.B. ein Teilnahmewettbewerb
vorgeschaltet?
- Werden die Auftragsvergaben dokumentiert? Gibt es hierzu
schriftliche Unterlagen?
- Gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren? Müssen bei der Vergabe
bestimmte Auftragssummen beachtet werden?
- Werden bei der Auftragsvergabe für Architektenleistungen mehrere
Angebote eingeholt?
Zu 1) Eine
Auftragsvergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgt auf Grundlage
der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), der
Vergabeverordnung, des Wertgrenzenerlasses und den Richtlinien im Hinblick auf
die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie den DIN- Normen, insbesondere der DIN
276 zur Kostenermittlung. Die Aufträge sollen an geeignete Büros vergeben
werden. Wenn möglich, sollen Aufträge nicht immer an den gleichen Anbieter
vergeben werden.
Zu 2-5) Im unterschwelligen Vergabebereich findet
kein Teilnahmewettbewerb statt. Der Schwellenwert für eine Auftragsvergabe
liegt derzeit bei einer Planungsleistung von 209.000,- € netto. Ein Wettbewerb
(in der Anfrage Teilnahmewettbewerb) ist aufwendig, dauert in der Vorbereitung
lange und kann von der Verwaltung nicht ohne Beauftragung eines geeigneten
Büros erbracht bzw. durchgeführt werden. Ein Wettbewerb gliedert sich in 2
Phasen. Nach der (EU-weiten) Veröffentlichung bewerben sich in der ersten Phase
Büros mit Präsentationen ihrer Büros und Referenzen um die Teilnahme an diesem
Wettbewerb. Aus diesen vielen Bewerbungen werden nun 5 bis 7 geeignete Büros
für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt. Oftmals werden Preise für die
Sieger solcher Wettbewerbe ausgelobt, um gute Büros zur Teilnahme zu bewegen.
In einem vorher festgelegten Punktekatalog werden dann Bürokompetenz,
Referenzen, Leistungsfähigkeit und dgl. abgefragt und bewertet. Die Büros
stellen sich in einer Präsentation mit den Entwürfen vor. Gefällige Entwürfe
von unterlegenen Bewerbern können zugekauft werden. Zum Neubau der Grundschule
Hitzacker (Elbe) ist ein
Architektenwettbewerb für die weiterführenden Planungen durchzuführen.
Die Honorare von
Architekten und Ingenieuren sind in der HOAI geregelt und richten sich nach den
entsprechenden Baukosten der jeweiligen Kostengruppen. Damit ein Architekt ein
(Honorar)-Angebot erstellen kann, muss die entsprechende Kostenschätzung
vorliegen. Hierzu sind Leistungen, nämlich Planungsleistungen, in den ersten
beiden Leistungsphasen zu erbringen, die bereits einen Honoraranspruch
verursachen. Die einzuholenden Angebote können sich dann nur auf die gleichen
Kosten beziehen und würden/müssen identisch sein. Alternativ könnte die
Vorplanung auch mehrfach beauftragt werden, wobei dann auch die Vorplanung
mehrerer Architekten zu vergüten ist. Um nicht unnötig Kosten zu verursachen,
ist es daher üblich, einen geeigneten Architekten für die jeweilige Baumaßnahme
zu beauftragen. Dieser ist i.d.R. aufgrund seiner Gesamtbeauftragung auch
bereit, mehrere Vorentwürfe zu erstellen.