Betreff
Vergabe von Architektenleistungen; Anfrage Fraktion SOLi im Samtgemeinderat Elbtalaue
Vorlage
31/0686/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Anfrage gliedert sich in durch die Samtgemeinde zu beantwortende Teile und weitere Teile die in der Zuständigkeit des Wasserverband liegen.

 
Fragestellungen zur Vergabe von Architektenleistungen bei der Samtgemeinde Elbtalaue und deren Mitgliedsgemeinden:

  1. Auf welcher Grundlage werden die Aufträge der Samtgemeinde Elbtalaue an Architekten vergeben?
  2. Wird den jeweiligen Aufträgen z.B. ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet?
  3. Werden die Auftragsvergaben dokumentiert? Gibt es hierzu schriftliche Unterlagen?
  4. Gibt es unterschiedliche Vergabeverfahren? Müssen bei der Vergabe bestimmte Auftragssummen beachtet werden?
  5. Werden bei der Auftragsvergabe für Architektenleistungen mehrere Angebote eingeholt?

 

Zu 1) Eine Auftragsvergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen erfolgt auf Grundlage der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), der Vergabeverordnung, des Wertgrenzenerlasses und den Richtlinien im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie den DIN- Normen, insbesondere der DIN 276 zur Kostenermittlung. Die Aufträge sollen an geeignete Büros vergeben werden. Wenn möglich, sollen Aufträge nicht immer an den gleichen Anbieter vergeben werden. 

Zu 2-5)   Im unterschwelligen Vergabebereich findet kein Teilnahmewettbewerb statt. Der Schwellenwert für eine Auftragsvergabe liegt derzeit bei einer Planungsleistung von 209.000,- € netto. Ein Wettbewerb (in der Anfrage Teilnahmewettbewerb) ist aufwendig, dauert in der Vorbereitung lange und kann von der Verwaltung nicht ohne Beauftragung eines geeigneten Büros erbracht bzw. durchgeführt werden. Ein Wettbewerb gliedert sich in 2 Phasen. Nach der (EU-weiten) Veröffentlichung bewerben sich in der ersten Phase Büros mit Präsentationen ihrer Büros und Referenzen um die Teilnahme an diesem Wettbewerb. Aus diesen vielen Bewerbungen werden nun 5 bis 7 geeignete Büros für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt. Oftmals werden Preise für die Sieger solcher Wettbewerbe ausgelobt, um gute Büros zur Teilnahme zu bewegen. In einem vorher festgelegten Punktekatalog werden dann Bürokompetenz, Referenzen, Leistungsfähigkeit und dgl. abgefragt und bewertet. Die Büros stellen sich in einer Präsentation mit den Entwürfen vor. Gefällige Entwürfe von unterlegenen Bewerbern können zugekauft werden. Zum Neubau der Grundschule Hitzacker (Elbe)  ist ein Architektenwettbewerb für die weiterführenden Planungen durchzuführen.

Die Honorare von Architekten und Ingenieuren sind in der HOAI geregelt und richten sich nach den entsprechenden Baukosten der jeweiligen Kostengruppen. Damit ein Architekt ein (Honorar)-Angebot erstellen kann, muss die entsprechende Kostenschätzung vorliegen. Hierzu sind Leistungen, nämlich Planungsleistungen, in den ersten beiden Leistungsphasen zu erbringen, die bereits einen Honoraranspruch verursachen. Die einzuholenden Angebote können sich dann nur auf die gleichen Kosten beziehen und würden/müssen identisch sein. Alternativ könnte die Vorplanung auch mehrfach beauftragt werden, wobei dann auch die Vorplanung mehrerer Architekten zu vergüten ist. Um nicht unnötig Kosten zu verursachen, ist es daher üblich, einen geeigneten Architekten für die jeweilige Baumaßnahme zu beauftragen. Dieser ist i.d.R. aufgrund seiner Gesamtbeauftragung auch bereit, mehrere Vorentwürfe zu erstellen.