Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2012 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0659/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde am 24.07.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.12.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2012 verstrichenen Zeitraums und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2012 zahlungswirksam war.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 76.578,27 €wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von -222.549,74 € verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61 in Höhe von 36.730,95 € sowie die entsprechenden Auszahlungen in der Finanzrechnung in Höhe von 3.859,38 € werden genehmigt.