Betreff
Entwicklung der Bereiche Mühlentor/Querdeich/Develang
Vorlage
30/0582/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die SOLI-Fraktion im Dannenberger Stadtrat hat eine Anfrage zur Beantwortung auf der Sitzung des UBD am 27.01.2016 gestellt. Diese Anfrage konnte dort nicht abschließend beantwortet werden.

 

Für die Einhaltung des Integrationsgebotes im Bereich Querdeich ist es von entscheidender Bedeutung, wie man in den Stadtkern hinein kommt. Vom Eingang  des geplanten EDEKA-Marktes bzw. dem nördlich vorgelagerten Parkplatz wird es auch ohne eine Straßenverbindung durch die Marschgärten folgende Wege in den Stadtkern geben:

 

1.     Die neue Wegeverbindung westlich der Augenklinik, die sehr wichtig ist, um auch Sichtbezüge zum Mühlentor herzustellen.

2.     Den vorhandenen Fußweg hinter der Augenklinik.

3.     Den Laubengang zur Straße an der Marsch.

4.     Den Fuß- und Radweg östlich der Kleingärten, der über die Querdeichwege zu Famila und zu dem Schulzentrum führt.

5.     Den Fuß- und Radweg seitlich der Lüneburger Straße zum Prochaskaplatz.

 

In einer zusammenfassenden Beurteilung lässt sich feststellen:

Der Standort Querdeich ist über die Bundesstraßenzufahrt für den PKW-Verkehr zu erreichen. Es wird dort ein großes Parkplatzangebot vorgehalten. Es gibt ein engmaschiges und attraktives Fußwegenetz zwischen dem Standort Querdeich und der Innenstadt. Kunden, die sowohl in der Innenstadt als auch im geplanten Einkaufszentrum einkaufen wollen, hätten von dem nördlichen Parkplatz aus eine gute Ausgangsbasis. Für die Verbindung der Bereiche Mühlentor und Querdeich ist die Straße zum Lindenweg nicht erforderlich, weil es dort bereits einen bestehenden Fußweg (Laubengang) gibt. Dem gegenüber würde ein Verlust der westlichen Straßenverbindung die Verbindung zum Mühlentor grundlegend stören.

Diese Verbindung wird zusätzlich geschaffen und ist zudem für die Schaffung von Sichtbezügen erforderlich.

Im Bebauungsplan sollte die optimale Straßenverbindung durch die Marschgärten weiter vorgesehen werden, um mehr verkehrliche Optionen für die Zukunft offen zu halten.

 

Sollten die Straßenverbindung nicht zum Tragen kommen, ist das für das gesamte Planverfahren nicht ausschlaggebend. Städtebaulich sollte die Möglichkeit aber weiter vorgehalten werden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Integrationsgebot im Querdeich eingehalten ist, da folgende Punkte erfüllt sind:

 

1.     Der Bereich Querdeich ist räumlich eng an den Stadtkern angelehnt.

2.     Es werden Sichtbezüge zum Stadtkern hergestellt.

3.     Es wird ein engmaschiges Fußwegenetz vorhanden sein.

4.     Für Laufkundschaft ist es hinreichend attraktiv, im Querdeich zu parken und im Stadtkern einzukaufen.

 

Für den Bereich Gotenweg sind diese Punkte nicht bzw. nicht in einer vergleichbaren Qualität erfüllt. Deshalb ist aus Sicht der IHK das Integrationsgebot für den Bereich Gotenweg nicht erfüllt.

 

Zum weiteren Verständnis:

Das Integrationsgebot ist vor zwei Jahren vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 20.03.2014; Az: 1MN7-14) weitergehend definiert worden. In der Anlage ist der Auszug aus der Urteilsbegründung, der sich auf das Integrationsgebot bezieht, beigefügt.

Überträgt man dieses Urteil auf die Gegebenheiten in der Stadt Dannenberg (Elbe), ist ersichtlich, dass die IHK eine richtige Beurteilung vorgenommen hat.

 

Der Standort Gotenweg weist folgende Merkmale auf, die auf einen Verstoß gegen das Integrationsgebot hinweisen:

 

1.     Das Gericht hat die Trennwirkung einer Hauptverkehrsstraße in Verbindung mit Entfernungen von mehr als 150 m für Fußgänger als einen Verstoß gegen das Integrationsgebot eingestuft. Am Gotenweg stellt die B 216 eine Barriere dar und es sind deutlich längere Fußwege erforderlich, um vom Parkplatz zur Langen Straße zu kommen. Die Innenstadt ist zudem verkehrssicher nur über Ampelanlagen zu erreichen.

        Auf dem langen Weg gibt es keine Angebote, die einen Stadtbezug erkennen lassen.

 

2.     Der Standort Gotenweg ist bezüglich seiner Verkehrsanbindung und der geplanten Anordnung von Eingängen und Parkplätzen nur auf die Bundesstraßen ausgerichtet. Er steht nicht in unmittelbarem Verbund mit dem Wegenetz der Innenstadt.

 

3.     Der Gotenweg stellt keine räumlich funktionale Erweiterung des Stadtkerns da, sondern ist ein eigener Standort, der bezüglich der Lage und Größe eher als Konkurrenz wahrgenommen werden muss, wenn er denn mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden wird, wie es bisher vorgesehen war.

 

4.     Bei der bisherigen Konzeptionen gab es zurecht erhebliche Zweifel, ob sich das Gotenwegprojekt hinsichtlich seiner Dimensionierung und Verkaufsflächenzusammensetzung noch dem Versorgungsbereich der Innenstadt unterordnet. Die starken Widerstände aus der Kaufmannschaft weisen darauf hin, dass hier auch das Beeinträchtigungsgebot wahrscheinlich verletzt werden würde.

 

Der Standort Querdeich weist folgende Merkmale auf, die auf eine Einhaltung des Integrationsgebotes hinweisen:

 

1.     Im Bereich Mühlentor / Querdeich kann eine räumlich funktionale Einheit mit den in der Innenstadt vorhandenen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen hergestellt werden.

 

2.     Der Standort schmiegt sich räumlich an den Stadtkern an und bleibt dennoch in der Größenordnung und Funktion untergeordnet und tritt nicht in Konkurrenz zum Stadtkern, sondern erweitert diesen eher.

 

3.     In funktionaler Einsicht ergeben sich Synergieeffekte zwischen Innenstadt und Querdeich; z.B. bezüglich des neuen Parkplatzangebotes und dem Zuwachs an Laufkundschaft.

 

4.     Diese Vorteile können nur generiert werden, bei einem Standort, der wie das Mühlentor / Querdeich eine fußläufige Verknüpfung der Innenstadt aufweist. Sichtbeziehungen zum Mühlentor sowie geplante und bestehende Dienstleistungsangebote verstärken den funktionalen Bezug.

 

Das Beeinträchtigungsgebot beim Querdeich bleibt wie folgt zu beurteilen:

 

1.     Der Schwerpunkt des Verkaufsflächenangebotes im Bereich Querdeich (SO
Einkauf) zielt auf eine Grundversorgung, so dass Läden für den gehoberen
Bedarf aus der Innenstadt nicht gefährdet werden.

 

2.     Auch der innerstädtische Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Famila) wird durch die Planung nicht berührt, weil es sich nicht um einen zusätzlichen Markt, sondern um eine Betriebsverlagerung von einem bestehenden, bereits ortsansässigen EDEKA-Markt handelt.

 

3.     Das offene Parkplatzangebot am Querdeich kann von Kunden von
Innenstadtgeschäften, die kaum per Kfz zu erreichen sind,  genutzt werden.
Insofern gibt es positive Synergieeffekte auch für die Innenstadtgeschäfte
an der Langen Straße.

 

4.     Der entwicklungsbedürftige westliche Innenstadtbereich (Mühlentor) wird durch neue Angebote und zusätzliche Laufkundschaft eine Attraktivitätssteigerung erfahren. Dadurch werden die Geschäftslagen im westlichen Innenstadtbereich erst überhaupt wieder mit einer Überlebenschance versehen.

 

Im Falle einer Beibehaltung des jetzigen Zustandes würde eine Fortführung der bereits deutlich sichtbaren Abwärtsspirale in der Innenstadt drohen. Die Problematik der Innenstadtverödung wird sich weiter verschärfen, wenn ein großes Einkaufszentrum ohne Bezug zum innerstädtischen Versorgungsbereich, z.B. im Gotenweg oder im Develang, geschaffen werden würde. Die Verbindung zwischen dem Mühlentor, dem Querdeich und der Innenstadt sichert das dauerhafte Überleben der Innenstadt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.