Sachverhalt:
Die
SOLI-Fraktion im Dannenberger Stadtrat hat eine Anfrage zur Beantwortung auf
der Sitzung des UBD am 27.01.2016 gestellt. Diese Anfrage konnte dort nicht
abschließend beantwortet werden.
Für die
Einhaltung des Integrationsgebotes im Bereich Querdeich ist es von
entscheidender Bedeutung, wie man in den Stadtkern hinein kommt. Vom
Eingang des geplanten EDEKA-Marktes bzw.
dem nördlich vorgelagerten Parkplatz wird es auch ohne eine Straßenverbindung
durch die Marschgärten folgende Wege in den Stadtkern geben:
1. Die neue Wegeverbindung westlich der
Augenklinik, die sehr wichtig ist, um auch Sichtbezüge zum Mühlentor
herzustellen.
2. Den vorhandenen Fußweg hinter der
Augenklinik.
3. Den Laubengang zur Straße an der Marsch.
4. Den Fuß- und Radweg östlich der
Kleingärten, der über die Querdeichwege zu Famila und zu dem Schulzentrum
führt.
5. Den Fuß- und Radweg seitlich der Lüneburger
Straße zum Prochaskaplatz.
In einer zusammenfassenden
Beurteilung lässt sich feststellen:
Der Standort Querdeich ist über
die Bundesstraßenzufahrt für den PKW-Verkehr zu erreichen. Es wird dort ein
großes Parkplatzangebot vorgehalten. Es gibt ein engmaschiges und attraktives
Fußwegenetz zwischen dem Standort Querdeich und der Innenstadt. Kunden, die
sowohl in der Innenstadt als auch im geplanten Einkaufszentrum einkaufen
wollen, hätten von dem nördlichen Parkplatz aus eine gute Ausgangsbasis. Für
die Verbindung der Bereiche Mühlentor und Querdeich ist die Straße zum
Lindenweg nicht erforderlich, weil es dort bereits einen bestehenden Fußweg
(Laubengang) gibt. Dem gegenüber würde ein Verlust der westlichen
Straßenverbindung die Verbindung zum Mühlentor grundlegend stören.
Diese Verbindung wird zusätzlich
geschaffen und ist zudem für die Schaffung von Sichtbezügen erforderlich.
Im Bebauungsplan sollte die
optimale Straßenverbindung durch die Marschgärten weiter vorgesehen werden, um
mehr verkehrliche Optionen für die Zukunft offen zu halten.
Sollten die Straßenverbindung
nicht zum Tragen kommen, ist das für das gesamte Planverfahren nicht
ausschlaggebend. Städtebaulich sollte die Möglichkeit aber weiter vorgehalten
werden.
Insgesamt bleibt festzuhalten,
dass das Integrationsgebot im Querdeich eingehalten ist, da folgende Punkte
erfüllt sind:
1. Der Bereich Querdeich ist räumlich eng an
den Stadtkern angelehnt.
2. Es werden Sichtbezüge zum Stadtkern
hergestellt.
3. Es wird ein engmaschiges Fußwegenetz
vorhanden sein.
4. Für Laufkundschaft ist es hinreichend
attraktiv, im Querdeich zu parken und im Stadtkern einzukaufen.
Für den Bereich Gotenweg sind
diese Punkte nicht bzw. nicht in einer vergleichbaren Qualität erfüllt. Deshalb
ist aus Sicht der IHK das Integrationsgebot für den Bereich Gotenweg nicht
erfüllt.
Zum weiteren Verständnis:
Das Integrationsgebot ist vor
zwei Jahren vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 20.03.2014;
Az: 1MN7-14) weitergehend definiert worden. In der Anlage ist der Auszug aus
der Urteilsbegründung, der sich auf das Integrationsgebot bezieht, beigefügt.
Überträgt man dieses Urteil auf
die Gegebenheiten in der Stadt Dannenberg (Elbe), ist ersichtlich, dass die IHK
eine richtige Beurteilung vorgenommen hat.
Der Standort Gotenweg weist
folgende Merkmale auf, die auf einen Verstoß gegen das Integrationsgebot
hinweisen:
1. Das Gericht hat die Trennwirkung einer
Hauptverkehrsstraße in Verbindung mit Entfernungen von mehr als 150 m für
Fußgänger als einen Verstoß gegen das Integrationsgebot eingestuft. Am Gotenweg
stellt die B 216 eine Barriere dar und es sind deutlich längere Fußwege
erforderlich, um vom Parkplatz zur Langen Straße zu kommen. Die Innenstadt ist
zudem verkehrssicher nur über Ampelanlagen zu erreichen.
Auf
dem langen Weg gibt es keine Angebote, die einen Stadtbezug erkennen lassen.
2. Der Standort Gotenweg ist bezüglich seiner
Verkehrsanbindung und der geplanten Anordnung von Eingängen und Parkplätzen nur
auf die Bundesstraßen ausgerichtet. Er steht nicht in unmittelbarem Verbund mit
dem Wegenetz der Innenstadt.
3. Der Gotenweg stellt keine räumlich
funktionale Erweiterung des Stadtkerns da, sondern ist ein eigener Standort,
der bezüglich der Lage und Größe eher als Konkurrenz wahrgenommen werden muss,
wenn er denn mit zentrenrelevanten Sortimenten bestückt werden wird, wie es
bisher vorgesehen war.
4. Bei der bisherigen Konzeptionen gab es
zurecht erhebliche Zweifel, ob sich das Gotenwegprojekt hinsichtlich seiner
Dimensionierung und Verkaufsflächenzusammensetzung noch dem Versorgungsbereich
der Innenstadt unterordnet. Die starken Widerstände aus der Kaufmannschaft
weisen darauf hin, dass hier auch das Beeinträchtigungsgebot wahrscheinlich
verletzt werden würde.
Der Standort Querdeich weist
folgende Merkmale auf, die auf eine Einhaltung des Integrationsgebotes
hinweisen:
1. Im Bereich Mühlentor / Querdeich kann eine
räumlich funktionale Einheit mit den in der Innenstadt vorhandenen Versorgungs-
und Dienstleistungseinrichtungen hergestellt werden.
2. Der Standort schmiegt sich räumlich an den
Stadtkern an und bleibt dennoch in der Größenordnung und Funktion untergeordnet
und tritt nicht in Konkurrenz zum Stadtkern, sondern erweitert diesen eher.
3. In funktionaler Einsicht ergeben sich
Synergieeffekte zwischen Innenstadt und Querdeich; z.B. bezüglich des neuen
Parkplatzangebotes und dem Zuwachs an Laufkundschaft.
4. Diese Vorteile können nur generiert werden,
bei einem Standort, der wie das Mühlentor / Querdeich eine fußläufige
Verknüpfung der Innenstadt aufweist. Sichtbeziehungen zum Mühlentor sowie
geplante und bestehende Dienstleistungsangebote verstärken den funktionalen
Bezug.
Das Beeinträchtigungsgebot beim
Querdeich bleibt wie folgt zu beurteilen:
1. Der Schwerpunkt des
Verkaufsflächenangebotes im Bereich Querdeich (SO
Einkauf) zielt auf eine Grundversorgung, so dass Läden für den gehoberen
Bedarf aus der Innenstadt nicht gefährdet werden.
2. Auch der innerstädtische
Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Famila) wird durch die Planung nicht berührt,
weil es sich nicht um einen zusätzlichen Markt, sondern um eine
Betriebsverlagerung von einem bestehenden, bereits ortsansässigen EDEKA-Markt
handelt.
3. Das offene Parkplatzangebot am Querdeich
kann von Kunden von
Innenstadtgeschäften, die kaum per Kfz zu erreichen sind, genutzt werden.
Insofern gibt es positive Synergieeffekte auch für die Innenstadtgeschäfte
an der Langen Straße.
4. Der entwicklungsbedürftige westliche
Innenstadtbereich (Mühlentor) wird durch neue Angebote und zusätzliche
Laufkundschaft eine Attraktivitätssteigerung erfahren. Dadurch werden die
Geschäftslagen im westlichen Innenstadtbereich erst überhaupt wieder mit einer
Überlebenschance versehen.
Im
Falle einer Beibehaltung des jetzigen Zustandes würde eine Fortführung der
bereits deutlich sichtbaren Abwärtsspirale in der Innenstadt drohen. Die
Problematik der Innenstadtverödung wird sich weiter verschärfen, wenn ein
großes Einkaufszentrum ohne Bezug zum innerstädtischen Versorgungsbereich, z.B.
im Gotenweg oder im Develang, geschaffen werden würde. Die Verbindung zwischen
dem Mühlentor, dem Querdeich und der Innenstadt sichert das dauerhafte
Überleben der Innenstadt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.