Betreff
Rückforderung eines doppelt gewährten Zuschusses
Vorlage
20/0647/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wurde Folgendes festgestellt:

Der Haushaltsplan 2010 sah eine Zuschuss in Höhe von 500 € an die Feuerwehr Gülden für die Teilnahme der Jugendgruppe an einem Zeltlager in Gartow vor. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass auch Jugendliche der Feuerwehr Mützingen an dem Zeltlager teilnahmen. Am 01.07.2010 beschloss daher der Rat unter TOP 3 den ursprünglichen Zuschussbetrag von 500 € auf beide Wehren gleichmäßig aufzuteilen. Auf Grundlage diese Beschlusses wurden jeweils 250 € an die Wehren Gülden und Mützingen am 22.07.2010 zur Auszahlung freigegeben.

 

Am 22.09.2010 beschloss der Gemeinderat dann (ebenfalls TOP 3), der Feuerwehr Gülden einen weiteren Zuschuss für die Teilnahme der Jugendgruppe am Zeltlager zu gewähren. Hierüber wurde der zuständige Fachdienst der Verwaltung informiert und der Betrag zwei Tage nach der Sitzung zur Zahlung angewiesen. Nach der Fertigstellung und Genehmigung der Niederschrift über diese Sitzung ging ein entsprechender Protokollauszug an den Fachdienst, der aufgrund dieses Auszuges den Betrag am 27.10.2010 irrtümlicherweise ein zweites Mal zur Auszahlung an die Buchhaltung gab.

 

Insgesamt hat die Feuerwehr Gülden somit 750 € Zuschuss für die Zeltlagerteilnahme im Jahr 2010 erhalten, mithin 250 € mehr als vom Rat beschlossen.

 

In Anbetracht der inzwischen verstrichenen Zeit sollte der Rat entscheiden, ob der zuviel gezahlte Betrag zurückgefordert bzw. mit dem diesjährigen laufenden Zuschuss von insgesamt 300 € für die FF Gülden (Produkt 12600, Haushaltsplan 2016, S. 107) verrechnet werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Der im Jahr 2010 an die Feuerwehr Gülden irrtümlicherweise doppelt ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 250 € wird zurückgefordert und mit dem laufenden Zuschuss 2016 verrechnet.