Betreff
Beschluss über die Jahresrechnungen 2004 - 2014 und über die Entlastung der Verbandsvorsitzenden für die Haushaltsjahre 2004 - 2014 sowie Zustimmung zu über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen in den Jahren 2004 - 2014
Vorlage
20/0604/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das haushalts-, Kassen und Rechnungswesen des Verbandes finden laut § 13 der Verbandssatzung die für die Gemeinden geltenden Regelungen sinngemäß Anwendung. Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die  Gemeinde Jameln haben zusammen mit der damaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die kommunale doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Diese Umstellung war somit auch für den Planungsverband erforderlich.

 

Aufgrund der vielfältigen Schwierigkeiten und hierdurch bedingten zeitlichen Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse der ehem. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) bzw. der Samtgemeinde Elbtalaue und ihren jeweiligen Mitgliedsgemeinden wurde es bisher versäumt, für den Planungsverband eine erste Eröffnungsbilanz und darauf aufbauende Jahresabschlüsse zu erstellen.

 

Im zweiten Halbjahr 2015 wurden nunmehr die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2004 bis einschließlich 2014 aufgestellt und an das zuständige Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung abgegeben. Die Prüfung endete im Dezember 2015. Der auf den 17.12.2015 datierte Prüfbericht umfasst sowohl die erste Eröffnungsbilanz als auch alle Folgeabschlüsse.

 

Auf den Seiten 6 – 15 des Berichtes werden die jeweiligen Jahresrechnungen und bilanziellen Entwicklungen in komprimierter und übersichtlicher Form abgebildet. Als Anlagen enthält der Schlussbericht des RPA für jedes Jahr die Schlussbilanz sowie die Gesamtergebnis- und -finanzrechnung.

 

Auf Seite 16 unter Punkt 5 weist das RPA auf die in der Vergangenheit nicht immer korrekt durchgeführte Umlageerhebung des Verbandes bei seinen Mitgliedern hin. Zwischen 2004 und 2009 unterblieb diese völlig, 2010 wurde sie (inkl. Nachholung für die Vorjahre) nicht im durch Verbandssatzung vorgeschriebenen Verhältnis von 50 : 50 auf die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Gemeinde Jameln aufgeteilt. Ab 2011 erfolgte die Umlageerhebung dann jährlich in korrekter Weise.

 

Ferner wird festgestellt, dass jahrelang Rechnungen für die Bekanntmachung von Sitzungen nicht beim Planungsverband gebucht wurden. Vermutet wird, dass hiermit fälschlicherweise die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Stadt Dannenberg (Elbe) belastet worden seien. – Hinweis: Ob und in welcher Höhe hier Fehlbuchungen erfolgten, muss seitens der Verwaltung noch überprüft werden.

 

Ein finanzieller Ausgleich der falschen Umlageaufteilung und der möglicherweise falsch gebuchten Bekanntmachungsrechnungen wird angemahnt.

 

Gründe, die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

 

Es bestätigt – soweit der Bericht keine keine Einschränkungen enthält (s.o.) - gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass 

·     der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

 

Weitere Einzelheiten zu den Jahresrechnungen können dem der Vorlage 20/0601/2016 (Erste Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Neu Tramm) beigefügten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie den anliegenden Rechenschaftsberichten entnommen werden.

 

Bezüglich der Herkunft und Entstehung der über-/außerplanmäßigen Aufwendungen wird auf die anhängenden Rechenschaftsberichte (jeweils unter Ziffer 5) verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

A.        Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

1.         die Jahresrechnung 2004 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2004,

2.         die Jahresrechnung 2005 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2005,

3.         die Jahresrechnung 2006 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2006,

4.         die Jahresrechnung 2007 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2007,

5.         die Jahresrechnung 2008 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2008,

6.         die Jahresrechnung 2009 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2009,

7.         die Jahresrechnung 2010 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2010,

8.         die Jahresrechnung 2011 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2011,

9.         die Jahresrechnung 2012 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2012,

10.     die Jahresrechnung 2013 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2013,

11.     die Jahresrechnung 2014 und erteilt der Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 

B.        Die Verbandsversammlung stimmt folgenden über-/außerplanmäßigen Aufwendungen zu:

1.         1.676,40 € in 2004

2.         934,01 € in 2005

3.         400,00 € in 2006

4.         400,00 € in 2007

5.         400,00 € in 2008

6.         400,00 € in 2009

7.         400,00 € in 2010

8.         400,00 € in 2011

9.         400,00 € in 2012

10.     535,00 € in 2013

11.     643,55 € in 2014