Sachverhalt:
Für das
haushalts-, Kassen und Rechnungswesen des Verbandes finden laut § 13 der
Verbandssatzung die für die Gemeinden geltenden Regelungen sinngemäß Anwendung.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die
Gemeinde Jameln haben zusammen mit der damaligen Samtgemeinde Dannenberg
(Elbe) und den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde im Rahmen eines
Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen von der Kameralistik auf die kommunale doppelte Buchführung
(Doppik) umgestellt. Diese Umstellung war somit auch für den Planungsverband
erforderlich.
Aufgrund
der vielfältigen Schwierigkeiten und hierdurch bedingten zeitlichen
Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse
der ehem. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) bzw. der Samtgemeinde Elbtalaue und
ihren jeweiligen Mitgliedsgemeinden wurde es bisher versäumt, für den
Planungsverband eine erste Eröffnungsbilanz und darauf aufbauende
Jahresabschlüsse zu erstellen.
Im
zweiten Halbjahr 2015 wurden nunmehr die Eröffnungsbilanz sowie die
Jahresabschlüsse 2004 bis einschließlich 2014 aufgestellt und an das zuständige
Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung abgegeben. Die Prüfung endete im
Dezember 2015. Der auf den 17.12.2015 datierte Prüfbericht umfasst sowohl die
erste Eröffnungsbilanz als auch alle Folgeabschlüsse.
Auf den
Seiten 6 – 15 des Berichtes werden die jeweiligen Jahresrechnungen und
bilanziellen Entwicklungen in komprimierter und übersichtlicher Form
abgebildet. Als Anlagen enthält der Schlussbericht des RPA für jedes Jahr die
Schlussbilanz sowie die Gesamtergebnis- und -finanzrechnung.
Auf
Seite 16 unter Punkt 5 weist das RPA auf die in der Vergangenheit nicht immer
korrekt durchgeführte Umlageerhebung des Verbandes bei seinen Mitgliedern hin.
Zwischen 2004 und 2009 unterblieb diese völlig, 2010 wurde sie (inkl.
Nachholung für die Vorjahre) nicht im durch Verbandssatzung vorgeschriebenen
Verhältnis von 50 : 50 auf die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Gemeinde Jameln
aufgeteilt. Ab 2011 erfolgte die Umlageerhebung dann jährlich in korrekter
Weise.
Ferner
wird festgestellt, dass jahrelang Rechnungen für die Bekanntmachung von
Sitzungen nicht beim Planungsverband gebucht wurden. Vermutet wird, dass
hiermit fälschlicherweise die Samtgemeinde Elbtalaue oder die Stadt Dannenberg
(Elbe) belastet worden seien. – Hinweis: Ob und in welcher Höhe hier Fehlbuchungen
erfolgten, muss seitens der Verwaltung noch überprüft werden.
Ein
finanzieller Ausgleich der falschen Umlageaufteilung und der möglicherweise
falsch gebuchten Bekanntmachungsrechnungen wird angemahnt.
Gründe,
die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es
bestätigt – soweit der Bericht keine keine Einschränkungen enthält (s.o.) -
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Weitere
Einzelheiten zu den Jahresrechnungen können dem der Vorlage 20/0601/2016 (Erste
Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Neu Tramm) beigefügten Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes sowie den anliegenden Rechenschaftsberichten entnommen
werden.
Bezüglich
der Herkunft und Entstehung der über-/außerplanmäßigen Aufwendungen wird auf
die anhängenden Rechenschaftsberichte (jeweils unter Ziffer 5) verwiesen.
Beschlussvorschlag:
A.
Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
1.
die Jahresrechnung 2004 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2004,
2.
die Jahresrechnung 2005 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2005,
3.
die Jahresrechnung 2006 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2006,
4.
die Jahresrechnung 2007 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2007,
5.
die Jahresrechnung 2008 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2008,
6.
die Jahresrechnung 2009 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2009,
7.
die Jahresrechnung 2010 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2010,
8.
die Jahresrechnung 2011 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2011,
9.
die Jahresrechnung 2012 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2012,
10.
die Jahresrechnung 2013 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2013,
11.
die Jahresrechnung 2014 und erteilt der Verbandsvorsitzenden
Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
B.
Die Verbandsversammlung stimmt folgenden über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen zu:
1.
1.676,40 € in 2004
2.
934,01 € in 2005
3.
400,00 € in 2006
4.
400,00 € in 2007
5.
400,00 € in 2008
6.
400,00 € in 2009
7.
400,00 € in 2010
8.
400,00 € in 2011
9.
400,00 € in 2012
10.
535,00 € in 2013
11.
643,55
€ in 2014