Betreff
Erste Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Neu Tramm
Vorlage
20/0601/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das haushalts-, Kassen und Rechnungswesen des Verbandes finden laut § 13 der Verbandssatzung die für die Gemeinden geltenden Regelungen sinngemäß Anwendung. Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die  Gemeinde Jameln haben zusammen mit der damaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes Niedersachsen ihr Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen von der Kameralistik auf die kommunale doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Diese Umstellung war somit auch für den Planungsverband erforderlich.

 

Aufgrund der vielfältigen Schwierigkeiten und hierdurch bedingten zeitlichen Verzögerungen bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse der ehem. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) bzw. der Samtgemeinde Elbtalaue und ihren jeweiligen Mitgliedsgemeinden wurde es bisher versäumt, für den Planungsverband eine erste Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

Im zweiten Halbjahr 2015 wurden die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2004 bis einschließlich 2014 aufgestellt und an das zuständige Rechnungsprüfungsamt (RPA) zur Prüfung abgegeben.

Die Prüfung endete im Dezember 2015. Der auf den 17.12.2015 datierte Prüfbericht umfasst sowohl die erste Eröffnungsbilanz als auch alle Folgeabschlüsse. Inhaltliche Aussagen zur Prüfung der Eröffnungsbilanz finden sich auf Seite 5 des Prüfberichtes.

 

Auf Seite 17 des Berichtes bestätigt das RPA unter Ziffer 6, dass die erste Eröffnungsbilanz des Planungsverbandes Neu Tramm zum 01.01.2004 nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Verbandes vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes von der Verbandsversammlung beschlossen werden.

 

Einzelheiten zur Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.