Betreff
Grundstückverkauf in Kamerum, Durchführung eines förmlichen Bieterverfahrens
Vorlage
31/0598/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2011 war beabsichtigt, eine Teilfläche aus dem Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, mit einer Größe von ca. 1.400 m² zu verkaufen. Dieser Verkauf wurde aus bekannten Gründen nicht durchgeführt.

 

Laut Liegenschaftskataster handelt es sich bei diesem Grundstück um ein Wegegrundstück. Da dieser Weg jedoch in der Vergangenheit nicht unterhalten wurde, ist diese Fläche zwischenzeitlich mit Bäumen und Büschen bewachsen. Lt. Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist diese Fläche nicht mehr als Weg einzustufen. Sollte daher dieses Grundstück wieder als Wegegrundstück hergerichtet werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich.

Das Grundstück hat keine Erschließungsfunktion.

 

Im Rahmen eines förmlichen Bieterverfahrens kann dieses Grundstück zum Verkauf angeboten werden. Für die Erteilung des Zuschlages sollten jedoch seitens der Gemeinde Kriterien festgelegt werden.

 

Es besteht seitens der Gemeinde Göhrde jedoch nicht die Verpflichtung dieses Teilstück zu verkaufen.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Das Teilstück aus dem Grundstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, wird nicht zum Verkauf angeboten und bleibt im Eigentum der Gemeinde Göhrde.

oder

b)      Ein Teilstück aus dem Grundstück in der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, mit einer Größe von ca. 1.400 m² wird in einem förmlichen Bieterverfahren zum Verkauf angeboten.