Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat mit den Aufstellungsbeschlüssen „B-Plan
Mühlentor – 4. Änderung“ und „B-Plan Querdeich – 6,. Änderung“ signalisiert,
dass er intensiv bemüht ist die Innenstadt als attraktiven
Einzelhandelsstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für die Entwicklung
des Mühlentors und des Querdeichs konnte eine Investorengruppe um den
Projektentwickler terraplan GmbH gefunden werden. Für diese Entwicklung wurde
von den Akteuren im Jahr 2015 eine Projektskizze vorgelegt, welche
Entwicklungen im Bereich des Mühlentors und des Querdeichs vorsieht.
Parallel
ist von dem Projektentwickler die Einzelhandelsflächennachfrage für die
geplanten Bereiche erkundet worden. Neben verschiedenen Einzelhandelsbetrieben
hat die Fa. EDEKA Interesse bekundet, ihren EDEKA-Markt vom Develangring in den
Bereich Querdeich zu verlegen.
Der Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich für eine gemeinsame Entwicklung der
Bereiche Mühlentor und Querdeich ausgesprochen. Nur wenn auch eine
Attraktivitätssteigerung im Bereich Mühlentor erreicht werden kann, wird die
Stadt einer Entwicklung im Bereich Querdeich zustimmen. Da eine Entwicklung im
Bereich Querdeich in dem in Aussicht genommenen Sinne in
raumordnungsrechtlicher Hinsicht
voraussetzen wird, dass an anderer Stelle Verkaufsfläche des
großflächigen Lebensmitteleinzelhandels in ähnlichem Umfang entfällt und dies
gegenüber der Raumordnungsbehörde nachzuweisen sein wird, sind entsprechende
Erklärungen der Fa. EDEKA für den Verbrauchermarkt am Develangring
erforderlich. Ferner sollen die Haftungsrisiken für die Stadt Dannenberg (Elbe)
als Trägerin der Bauleitplanung gegenüber den übrigen Akteuren weitgehend
beschränkt werden.
Um
diese Vorgaben zu sichern und die weitere Zusammenarbeit aller Akteure zu
strukturieren, sind die in den Anlagen I und II beigefügten Verträge von Herrn
Rechtsanwalt Blume erarbeitet worden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
beschließt den in der Anlage I beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der
Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH und der Projektgesellschaft
Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG.
b) Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den in der Anlage II beigefügten städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe), der terraplan GmbH, der Projektgesellschaft Mühlentor Dannenberg GmbH & Co. KG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH.