Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2013 wurde am 12.02.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 18.11.2015
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist keine Stellungnahme erforderlich.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind in folgender Höhe entstanden:
Ergebnishaushalt:
Budget 0:
Verwaltungsvorstand/Stab:
13.153,88 Euro (Regionalentwicklung/Marketing/Wirtschaftsförderung)
Budget 1
Zentrale Dienste: 35.816,69
Euro (Kulturobjekte/Kulturpflege)
Budget 4
Bürgerservice: 5.764,49
Euro (Märkte)
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, eher als angespannt bezeichnet werden, wobei gegenüber dem Vorjahr
eine spürbare Verbesserung eingetreten ist. . Der erwirtschaftete Überschuss
fiel höher aus als der eingeplante, und der Umfang der Liquiditätskredite wie
auch der Kredite verringerte sich, blieb aber doch erheblich.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 568.225,21 Euro
wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der
Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 92.418,33 Euro wird
der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 54.735,06 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt..