Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Damnatz zum 31.12.2013 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses d) Genehmigung überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0565/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde am 06.10.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Prüfbericht am 15.12.2015 erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128 Abs. 1 NKomVG).

 

Bei den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen um die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam war.

 

Bei dem unter Punkt 4 im Prüfbericht abgefassten Punkt der periodengerechten Zuordnung handelt es sich um einen allgemeinen Hinweis, der keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordert.  


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.

b)      Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)       Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 29.474,59 € wird in voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.

d)      Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 61 in Höhe von 19.924,90 € im Ergebnishaushalt sowie die Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 5.964,90 € werden genehmigt.