Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2013 wurde am 06.10.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg hat den Prüfbericht am 15.12.2015 erstellt. Die Erstellung des
Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden durch die Länge des seit dem
Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraumes und durch die Änderungen und
Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert. Wesentliche Mängel
wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die finanziellen
Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen, als
befriedigend zu bezeichnen. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128
Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 61 handelt es sich zum
einen um gesetzlich zu bildende Rückstellungen für die Samtgemeinde- und
Kreisumlage, die nicht zahlungswirksam sind und zum anderen um die erhöhte
Gewerbesteuerumlage, die auch im Haushaltsjahr 2013 zahlungswirksam war.
Bei dem unter Punkt 4 im Prüfbericht abgefassten Punkt der periodengerechten Zuordnung handelt es sich um einen allgemeinen Hinweis, der keine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters erfordert.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr
2013 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in
Höhe von 29.474,59 € wird in voller Höhe mit den Fehlbeträgen aus Vorjahren
verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget
61 in Höhe von 19.924,90 € im Ergebnishaushalt sowie die Auszahlungen im
Finanzhaushalt in Höhe von 5.964,90 € werden genehmigt.