Sachverhalt:
Herr Kummrow,
wohnhaft in Seerau Nr. 4, Hitzacker (Elbe), möchte gerne den Spielplatz „Am
Galgenberg“ durch eine Sachspende aufwerten. Hierzu ist Herr Kummrow an seine
Mieter mit Kindern herangetreten und hat Sie befragt, welche Spielgeräte aus
Elternsicht geeignet sein könnten. Unter Vorgabe des Budgets
von 3.000,00 €
haben die Eltern das in der Anlage beigefügte Spielgerät ausgewählt.
Herr Kummrow ist
bereit, dieses Spielgerät zu spenden, wenn die Stadt Hitzacker (Elbe) sich
bereit erklärt, dieses zu montieren und zu unterhalten.
Aus Sicht der
Verwaltung spricht nichts gegen diese Sachspende. Das Spielgerät stammt von
einem bekannten Unternehmen namens ESPAS, welches kommunale Spielgeräte
deutschlandweit vertreibt. Die Unterhaltungskosten beschränken sich in den
nächsten Jahren darauf, eine jährliche Hauptprüfung durchzuführen und den
Fallschutz zu reinigen.
Die Montagekosten
inkl. der Herstellung des vorgeschriebenen Fallschutzes wird auf 900,00 €
beziffert.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) stimmt der Annahme der Sachspende in Höhe von 3.000,00 € zu.