Betreff
Festsetzung des Beitragssatzes für die Ablösung der Straßenausbaubeiträge im OT Tiesmesland
Vorlage
22/0473/2015/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der mit der Ursprungsvorlage vom 23.10.2015 empfohlene Ablösesatz ist entsprechend der inzwischen vorliegenden Schlussrechnung angepasst worden. Die Ausbaukosten haben sich vermindert, dementsprechend sinkt auch der Ablösesatz. Gleichzeitig waren geringfügige Flächenanpassungen vorzunehmen.

 

Die Straßenbaumaßnahmen zur Erneuerung der Innerortsstraße im OT Tiesmesland sind mittlerweile fertiggestellt. Umlagefähig nach der Ausbaubeitragssatzung der Stadt sind die Fahrbahn und die Entwässerungsanlage. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird nicht erneuert. Da der Gehweg nicht auf voller Straßenlänge hergestellt bzw. erneuert wird, ist dieser Anlagenteil nicht beitragspflichtig.

 

 Zur Schlussabrechnung der Beitragsmaßnahme ist ein Aufwandsspaltungsbeschluss des Rates nötig, um die separate Abrechnung der beitragspflichtigen Teileinrichtungen zu ermöglichen. Zunächst ist beabsichtigt, den beitragspflichtigen Anliegern Ablösungsverträge auf Grundlage des Beschlussvorschlages zu unterbreiten. Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden. Außerdem sind hierbei weniger strenge Zahlungsvereinbarungen möglich, als wenn die Regelungen der Abgabenordnung greifen.

Die Aufwandsspaltung wird dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung unterbreitet, um bei nicht vollständiger Ablösebereitschaft seitens der Anlieger die Beitragserhebung per Bescheid zu ermöglichen. Eine längerfristige Verzögerung der Aufwandsspaltung könnte aus rechtlichen Gründen erforderlich sein, um einer rechtsmissbräuchlichen Grundstücksteilung zu begegnen.

 

Die zunächst auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses berechneten Herstellungskosten und der daraus resultierende Beitragssatz sind nach Vorliegen der Schlussrechnung des Bauunternehmens angepasst worden (sh. Anlage). Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung des  jeweiligen Ausbaubeitrags festzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Beitragssatz zur Ablösung des Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung der Innerortsstraße „In Tiesmesland“ wird festgesetzt auf 1,92(53842) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der städtischen Ausbaubeitragssatzung. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis dieses Beitragssatzes anzubieten.