Sachverhalt:
Der mit der
Ursprungsvorlage vom 23.10.2015 empfohlene Ablösesatz ist entsprechend der
inzwischen vorliegenden Schlussrechnung angepasst worden. Die Ausbaukosten
haben sich vermindert, dementsprechend sinkt auch der Ablösesatz. Gleichzeitig
waren geringfügige Flächenanpassungen vorzunehmen.
Die
Straßenbaumaßnahmen zur Erneuerung der Innerortsstraße im OT Tiesmesland sind
mittlerweile fertiggestellt. Umlagefähig nach der Ausbaubeitragssatzung der
Stadt sind die Fahrbahn und die Entwässerungsanlage. Die vorhandene
Beleuchtungsanlage wird nicht erneuert. Da der Gehweg nicht auf voller
Straßenlänge hergestellt bzw. erneuert wird, ist dieser Anlagenteil nicht
beitragspflichtig.
Zur Schlussabrechnung der Beitragsmaßnahme ist
ein Aufwandsspaltungsbeschluss des Rates nötig, um die separate Abrechnung der
beitragspflichtigen Teileinrichtungen zu ermöglichen. Zunächst ist
beabsichtigt, den beitragspflichtigen Anliegern Ablösungsverträge auf Grundlage
des Beschlussvorschlages zu unterbreiten. Durch Ablösungsvereinbarungen können
die Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende
Anfechtungsrisiko vermieden werden. Außerdem sind hierbei weniger strenge
Zahlungsvereinbarungen möglich, als wenn die Regelungen der Abgabenordnung
greifen.
Die
Aufwandsspaltung wird dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung
unterbreitet, um bei nicht vollständiger Ablösebereitschaft seitens der
Anlieger die Beitragserhebung per Bescheid zu ermöglichen. Eine längerfristige
Verzögerung der Aufwandsspaltung könnte aus rechtlichen Gründen erforderlich
sein, um einer rechtsmissbräuchlichen Grundstücksteilung zu begegnen.
Die zunächst auf
Grundlage des Ausschreibungsergebnisses berechneten Herstellungskosten und der
daraus resultierende Beitragssatz sind nach Vorliegen der Schlussrechnung des
Bauunternehmens angepasst worden (sh. Anlage). Es wird empfohlen, den
ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung
des jeweiligen Ausbaubeitrags
festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Beitragssatz
zur Ablösung des Straßenausbaubeitrages für die Erneuerung der Innerortsstraße
„In Tiesmesland“ wird festgesetzt auf 1,92(53842) € je m² Flächeneinheit nach
dem Vollgeschossmaßstab der städtischen Ausbaubeitragssatzung. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis
dieses Beitragssatzes anzubieten.