Betreff
Beschluss über die Vertretung des Stadtdirektors
Vorlage
11/0514/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 8 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung des Stadtdirektors. Als Vertreter kann ein anderes Ratsmitglied, der allgemeine Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters oder ein Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde bestimmt werden.

 

In der konstituierenden Sitzung am 04.11.2011 wurde Frau Petra Steckelberg als 1. Samtgemeinderätin zur stellvertretenden Stadtdirektorin bestellt. Frau Steckelberg ist im Dezember 2014 aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie gehört somit nicht mehr dem Personenkreis an, aus dem der Stellvertreter bestimmt werden kann. Eine Entscheidung über die Vertretung des Stadtdirektors wurde bisher nicht getroffen. Am 11.11.2015 wurde Herr Bernhard Beitz zum 01.12.2015 zum 1. Samtgemeinderat gewählt.

Es wird empfohlen Herrn Bernhard Beitz durch Beschluss zum allgemeinen Vertreter des Stadtdirektors zu bestellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit der allgemeinen Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Dannenberg (Elbe) wird der Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, Herr Bernhard Beitz, beauftragt.