Sachverhalt:
Die allfein
Feinkost GmbH & Co. KG hat anliegenden Antrag auf Änderung des
Bebauungsplans Breeser Weg gestellt.
Von der Firma
allfein ist geplant eine weitere Produktionslinie für die Fertigung von
allergenfreien Sonderprodukten einzurichten.
Diese Versuchslinie
wird an das bestehende Gebäude auf dem Betriebsgrundstück „Breeser Weg 3“
angebaut. (siehe Anlage III)
Aufgrund der
Erhöhung der Produktionskapazitäten wird die Anlage genehmigungspflichtig nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Die
Genehmigungsmöglichkeit einer solchen Anlage richtet sich aufgrund
vorgeschriebener Immissionswerte nach der Art der baulichen Nutzung.
Im rechtskräftigen
B-Plan Breeser Weg ist gegenwärtig ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt; um die
Genehmigungsvoraussetzungen für die o.g. Anlage zu erreichen ist allerdings die
Festsetzung Industriegebiet (GI) notwendig.
Zum Schutz der
umliegenden Grundstücke sind für dieses Gebiet Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.
In welcher Form
diese in dem Bebauungsplan festgesetzt werden richtet sich nach den
tatsächlichen Immissionswerten; diese sind im Vorwege durch ein Lärmgutachten
(schalltechnische Untersuchung) zu ermitteln.
Das
Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne
die Erstellung eines Umweltberichts erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Änderungsverfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg ein.
b) Die Planungskosten werden von der Stadt
Dannenberg (Elbe) getragen.
c) Die notwendige schalltechnische Untersuchung
ist von der Firma allfein Feinkost GmbH &Co. KG zu beauftragen.