Betreff
Bebauungsplan Breeser Weg - 11. Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0504/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die allfein Feinkost GmbH & Co. KG hat anliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg gestellt.

Von der Firma allfein ist geplant eine weitere Produktionslinie für die Fertigung von allergenfreien Sonderprodukten einzurichten.

Diese Versuchslinie wird an das bestehende Gebäude auf dem Betriebsgrundstück „Breeser Weg 3“ angebaut. (siehe Anlage III)

Aufgrund der Erhöhung der Produktionskapazitäten wird die Anlage genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Die Genehmigungsmöglichkeit einer solchen Anlage richtet sich aufgrund vorgeschriebener Immissionswerte nach der Art der baulichen Nutzung.

Im rechtskräftigen B-Plan Breeser Weg ist gegenwärtig ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt; um die Genehmigungsvoraussetzungen für die o.g. Anlage zu erreichen ist allerdings die Festsetzung Industriegebiet (GI) notwendig.

Zum Schutz der umliegenden Grundstücke sind für dieses Gebiet Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.

In welcher Form diese in dem Bebauungsplan festgesetzt werden richtet sich nach den tatsächlichen Immissionswerten; diese sind im Vorwege durch ein Lärmgutachten (schalltechnische Untersuchung) zu ermitteln.

 

Das Änderungsverfahren kann gem. § 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne die Erstellung eines Umweltberichts erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg ein.

b)    Die Planungskosten werden von der Stadt Dannenberg (Elbe) getragen.

c)    Die notwendige schalltechnische Untersuchung ist von der Firma allfein Feinkost GmbH &Co. KG zu beauftragen.