Betreff
Neuaufnahme eines Kredites
Vorlage
20/0498/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan 2014 waren neue Investitionen mit einem Umfang von insgesamt 1.179.200 € vorgesehen:

 

 

Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte laut Haushaltsplanung weitgehend über Investitionszuweisungen Dritter.

 

Darüber hinaus sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme von 251.700,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 29.04.2014 von der Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.

 

Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun zum 31.12.2015 aufzunehmen.

 

Das Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt. in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):

 

 

 

 

 

Zinsbindungs-

frist in Jahren

Zinssatz

jährl. Zinsbetrag

2016 in €

jährl.Tilg.-betrag 2016 in €

Jahres-leistung

5

0,88 %

2.206,64

2.525,32

4.731,96

10

1,61 %

4.037,13

2.525,32

6.569,37

20

2,90 %

7.271,80

2.525,32

9.816,30

 

Gem. § 10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.

 

Da für die Finanzierung der Investitionen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, ist eine Darlehensaufnahme in vollem Umfang notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum 31.12.2015 ein Kredit in Höhe von 251.700,00 € mit einer Laufzeit von ________ Jahren aufgenommen.