Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2014 waren neue Investitionen mit einem
Umfang von insgesamt 1.179.200 € vorgesehen:
Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgte laut
Haushaltsplanung weitgehend über Investitionszuweisungen Dritter.
Darüber hinaus sah die Haushaltssatzung eine Kreditaufnahme
von 251.700,00 € vor. Die Kreditaufnahme wurde am 29.04.2014 von der
Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt.
Da die Kreditermächtigung gem. § 120 Abs. 3 NKomVG nur bis
zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres gilt, ist das Darlehen nun
zum 31.12.2015 aufzunehmen.
Das
Zinsniveau und die daraus resultierende Haushaltsbelastung bewegen sich z. Zt.
in folgenden Größenordnungen (laufzeitabhängig):
Zinsbindungs- frist in Jahren |
Zinssatz |
jährl. Zinsbetrag 2016 in € |
jährl.Tilg.-betrag 2016 in € |
Jahres-leistung |
5 |
0,88
% |
2.206,64 |
2.525,32 |
4.731,96 |
10 |
1,61
% |
4.037,13 |
2.525,32 |
6.569,37 |
20 |
2,90
% |
7.271,80 |
2.525,32 |
9.816,30 |
Gem. §
10 der Kreditrichtlinie der Gemeinde Zernien vom 03.08.2006 entscheidet der Rat
über die Aufnahme des Kredites und die Dauer der Zinsbindung.
Da für die
Finanzierung der Investitionen keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, ist eine
Darlehensaufnahme in vollem Umfang notwendig.
Beschlussvorschlag:
Zur
Finanzierung im Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen wird zum
31.12.2015 ein Kredit in Höhe von 251.700,00 € mit einer Laufzeit von ________
Jahren aufgenommen.