Sachverhalt:
Die
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und den Bürgermeister der
Gemeinde Jameln wurden letztmalig mit der am 02.07.2001 beschlossenen
Euroumstellungssatzung zum 01.01.2002 angepasst. Aus diesem Grund wird
empfohlen folgende Änderungssatzung zu beschließen:
1.
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates
Gemäß §§ §§ 10, 44,
54, 55 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom
17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der
Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates beschlossen:
I.
Satzungsänderung:
- § 1
Satz 1 wird wie folgt geändert: 16,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt
- § 2
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 400,00 Euro wird durch 500,00
Euro ersetzt
- § 3
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: 6,00 Euro wird durch 8,50 Euro
ersetzt.
II.
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und
Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen