Betreff
1. Satzung zur Änderung der Aufwandentschädigungssatzung der Gemeinde Jameln
Vorlage
11/0496/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates und den Bürgermeister der Gemeinde Jameln wurden letztmalig mit der am 02.07.2001 beschlossenen Euroumstellungssatzung zum 01.01.2002 angepasst. Aus diesem Grund wird empfohlen folgende Änderungssatzung zu beschließen:

 

1.       Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates

 

Gemäß §§ §§ 10, 44, 54, 55 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am 02.12.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates beschlossen:

 

I.                    Satzungsänderung:

 

  1. § 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 16,00 Euro wird durch 20,00 Euro ersetzt
  2. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: 400,00 Euro wird durch 500,00 Euro ersetzt
  3. § 3 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: 6,00 Euro wird durch 8,50 Euro ersetzt.

 

II.                  Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Jameln über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Rates wird beschlossen