Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2012 wurde am 05.01.2015 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 31.07.2015
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind wie folgt entstanden:
Ergebnishaushalt
Budget |
Ansatz |
Ergebnis |
Üpl./apl. |
0
Verwaltungsvorstand |
-200.300,00 |
-209.521,15 |
9.221,15 |
4 Bürgerservice |
-9.000,00 |
-11.857,17 |
2.857,17 |
61201 sonst.
allgem. Finanzwirtschaft (Kasse) |
+16.500,00 |
-984,85 |
17.484,85 |
Die Überschreitung im Budget 0 ist an verschiedenen Stellen (AZH, VERDO,
Marketing) entstanden. Es handelt sich um eine Mehrzahl von kleineren Beträgen.
Im Budget 4 ist die Überschreitung durch die Durchführung der Märkte,
insbesondere durch Strom-und Geschäftsaufwendungen entstanden. Diese
Überschreitung liegt im Bereich der Zuständigkeit des Stadtdirektors und wurde
genehmigt.
Im Budget 61201 konnten die geplanten Zinserträge aufgrund der
abfließenden Liquidität nicht annähernd erreicht werden. Außerdem mussten mehr
Liquiditätskreditzinsen gezahlt werden.
Investitionen:
Budget 3
Ansatz
und alte Rest: 2.663.279,73
Euro
Ausz.
und neue Reste 2.736.433,63
Euro
überplanmäßig 73.153,90 Euro
Begründung: Mehrkosten ISEK, Aufwertung des
Weinbergs sowie kleinere Überschreitungen.
Für die Maßnahme ISEK: Aufwertung des Weinberges gibt es jedoch 132.000
Euro höhere Zuweisungen, die nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt
werden. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat diese geänderte Finanzierung am
03.02.2012 beschlossen.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Hitzacker (Elbe) sind, auf den Berichtszeitraum
angesichts des vierten in Folge erwirtschafteten Jahresfehlbetrages und eines
Bedarfs an Liquiditätskrediten, der zum Ende des Haushaltsjahres den
Höchstbetrag nach der Satzung deutlich überstieg, als nicht mehr
zufriedenstellend zu bezeichnen. Positiv anzumerken ist allerdings, dass im
Vergleich mit den Vorjahren eine deutliche Verringerung des Jahresfehlbetrages
verzeichnet werden konnte und die investiven Kredite nach wie vor nur einen geringen
Umfang einnehmen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2012 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2012 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Die Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 74.168,75 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.923,58 Euro werden in das
Folgejahr vorgetragen.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt
und den überplanmäßig in Anspruch genommenen Haushaltsermächtigungen im
investiven Haushalt werden zugestimmt.