Sachverhalt:
Herr
Carmincke hat den in der Anlage I beigefügten Antrag auf Änderung des
Bebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf gestellt.
Bei dem
genannten Grundstück handelt es sich um die in der Anlage II markierte Fläche
am Dr.-Helmut-Meyer-Weg.
Der
rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche
folgende Festsetzungen:
Öffentliche
Grünfläche
Öffentliche
Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche
Umgrenzung
für Lärmschutzanlagen
In der
Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für
45 PKW Stellplätze ausgewiesen. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz hat bis
dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern
bewachsen.
In der
Anlage III sind alle in der Baugenehmigung genannten Stellplatzflächen
aufgezeigt.
In
Hinblick auf den Verkauf des Verdos und dem evtl. Bedarf an Stellplatzflächen
empfiehlt die Verwaltung den Antrag von Herrn Carmincke zurückzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Der von
Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
„Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen. Die Stadt Hitzacker (Elbe)
leitet kein Änderungsverfahren ein.