Betreff
Bebauungsplan Kurgebiet u. Feriendorf-Teilneufassung u. Erweiterung - 1. Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0475/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Carmincke hat den in der Anlage I beigefügten Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet und Feriendorf gestellt.

Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um die in der Anlage II markierte Fläche am Dr.-Helmut-Meyer-Weg.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf“ enthält für die Fläche folgende Festsetzungen:

 

             Öffentliche Grünfläche

            Öffentliche Verkehrsfläche – Zweckbestimmung: öffentliche Parkfläche

               Umgrenzung für Lärmschutzanlagen

 

In der Baugenehmigung des ehem. Kurhauses (Verdo) ist dieses Grundstück als Fläche für 45 PKW Stellplätze ausgewiesen. Ein Ausbau als öffentlicher Parkplatz hat bis dato noch nicht stattgefunden; das Grundstück ist lediglich mit Kiefern bewachsen. 

 

In der Anlage III sind alle in der Baugenehmigung genannten Stellplatzflächen aufgezeigt. 

 

In Hinblick auf den Verkauf des Verdos und dem evtl. Bedarf an Stellplatzflächen empfiehlt die Verwaltung den Antrag von Herrn Carmincke zurückzuweisen.

 


Beschlussvorschlag:

Der von Herrn Carmincke am 13.10.2015 gestellte Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet und Feriendorf“ wird zurückgewiesen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) leitet kein Änderungsverfahren ein.