Betreff
Beteiligung an der Deutschen Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.
Vorlage
03/0474/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Städte Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) sind Mitglied der Deutschen Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.. Der Mitgliedsbeitrag wird nach einem Berechnungsschlüssel ermittelt, der auf der Einwohner- und Bettenzahl der Mitgliedsorte basiert.

Im Jahr 2015 wurde von der Stadt Hitzacker (Elbe) ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 938,28 €, von der

Stadt Dannenberg (Elbe) der Mindestbeitrag in Höhe von 614,00 € entrichtet.

Darüber hinaus wurde die Vertretung im Bereich des Marketings von der Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) wahrgenommen, die sich regelmäßig mit Marketingbeiträgen beteiligt hat.

Da sich die EWT in der Liquidation befindet, ist eine Folgeregelung notwendig.

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaft in der Deutschen Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V. mit Wirkung vom 1.1.2016 durch die Samtgemeinde Elbtalaue fortzusetzen und die Städte Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) aus der Mitgliedschaft zu entlassen.

Auf Grund der ab dem Jahr 2016 geltenden Beitragserhöhung ist für die Samtgemeinde Elbtalaue ein voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.711,35 € zu erwarten.

Die darüber hinaus zu erwartenden Marketingbeiträge werden max. 1.500,00 € betragen.

 

Die ferner bestehenden Mitgliedschaften der Städte Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) in der Arbeitsgemeinschaft Historische Fachwerkstädte e.V. bleiben unberührt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue wird mit Wirkung vom 1.1.2016 Mitglied in der Deutschen Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.