Sachverhalt:
Die Städte
Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) sind Mitglied der Deutschen
Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.. Der
Mitgliedsbeitrag wird nach einem Berechnungsschlüssel ermittelt, der auf der
Einwohner- und Bettenzahl der Mitgliedsorte basiert.
Im Jahr 2015 wurde
von der Stadt Hitzacker (Elbe) ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 938,28 €, von
der
Stadt Dannenberg
(Elbe) der Mindestbeitrag in Höhe von 614,00 € entrichtet.
Darüber hinaus
wurde die Vertretung im Bereich des Marketings von der Elbtalaue-Wendland
Touristik GmbH (EWT) wahrgenommen, die sich regelmäßig mit Marketingbeiträgen
beteiligt hat.
Da sich die EWT in
der Liquidation befindet, ist eine Folgeregelung notwendig.
Im Interesse einer
einheitlichen Handhabung wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaft in der
Deutschen Fachwerkstraße in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte
e.V. mit Wirkung vom 1.1.2016 durch die Samtgemeinde Elbtalaue fortzusetzen und
die Städte Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe) aus der Mitgliedschaft zu
entlassen.
Auf Grund der ab
dem Jahr 2016 geltenden Beitragserhöhung ist für die Samtgemeinde Elbtalaue ein
voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.711,35 € zu erwarten.
Die darüber hinaus
zu erwartenden Marketingbeiträge werden max. 1.500,00 € betragen.
Die ferner
bestehenden Mitgliedschaften der Städte Hitzacker (Elbe) und Dannenberg (Elbe)
in der Arbeitsgemeinschaft Historische Fachwerkstädte e.V. bleiben unberührt.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue wird mit Wirkung vom 1.1.2016 Mitglied in der Deutschen Fachwerkstraße
in der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e.V.