Sachverhalt:
Nach
dem Vertrag zur Erfüllung von touristischen Aufgaben zwischen der Samtgemeinde
Elbtalaue und dem Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.
V.“ erbringt der Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“
eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Dazu ist es
erforderlich, dass der Marketingverein mit dieser Aufgabe betraut wird.
Der
Betrauungsakt zur Übertragung der
touristischen Aufgabe erfolgt auf der Grundlage
- des
Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel
106 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten
bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleitungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind,
- der
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der
Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse,
- der
Mitteilung der Kommission über den Rahmen der Europäischen Union für
staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung
öffentlicher Dienstleistungen.
Der
Betrauungsakt wird mit dem Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen
Marketing e. V.“ vollzogen und ergeht auf der Grundlage des Beschlusses des
Rates zur Erfüllung von touristischen Aufgaben zwischen der Samtgemeinde
Elbtalaue und dem Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e.
V.“.
Die
Verwaltung bittet die Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue, diese zu ermächtigen,
den Betrauungsakt mit dem
Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle machen Marketing e. V.“ zu
vollziehen.
Beschlussvorschlag:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue betraut den Marketingverein „ALMA Elbtalaue – Alle
machen Marketing e. V.“ mit touristischen Aufgaben von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, diesen Betrauungsakt nach dem Beschluss des Rates
zur Übertragung der touristischen Aufgaben zu vollziehen.