Sachverhalt:
Bei der
Bürgerversammlung in Klein Gusborn wurde von einigen Einwohnern der in den
vergangenen Jahren von der Gemeinde durchgeführte Winterdienst heftig
kritisiert. Bemängelt wurde, dass nicht sämtliche Straßen in den Ortsteilen der
Gemeinde Gusborn von Schnee geräumt wurden. Bewohner der Straßen Mutschel und
des Durleiringes fühlen sich gegenüber den Bewohnern der anderen Straßen in
Gusborn benachteiligt. Tenor:“ Wir zahlen genau soviel Steuern wie andere
Bewohner, warum wird bei uns nicht gestreut“.
Bgm. Beckmann
versprach die Sache in einer Ratssitzung vom Rat klären zu lassen.
Die Verwaltung
nimmt zur rechtlichen Situation wie folgt Stellung:
Gem. § 52 Abs.1
Satz 2 Buchstabe c des Niedersächsischen Straßengesetzes ist der
Straßenbaulastträger verpflichtet, an
„gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehrsaufkommen“, eine
Reinigung im notwendigem Maß durchzuführen.
Art und Maß des
Winterdienstes sind in der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde
Elbtalaue vom 13.11.2008 geregelt.
Die Gemeinde ist
somit lediglich verpflichtet, den Winterdienst an gefährlichen Fahrbahnstellen
mit bedeutendem Verkehrsaufkommen, durchzuführen.
Der Bürgermeister
hat den Vorschlag gemacht, über die nachfolgenden aufgeführten Punkte zu
beraten:
1.
Es wird festgestellt, dass keine Pflicht seitens der
Gemeinde zur Räumung der Straßen besteht
2.
Wenn erforderlich, werden folgende Straße in der
Gemeinde vom Schnee geräumt bzw. bei Glätte gestreut:
Quickborn: Dorfstraße, Mühlenberg, Schützenweg, Wolkenfeld, Birkenweg
Kl. Gusborn/Gr. Gusborn: Alte
Dorfstraße, Neue Dorfstraße, Am Durlei, An den Eichen, Gusneitz
Siemen: An den Bleichwieen, Schmiedestr., Schulstraße , Dorfstraße
Zadrau: ……..
3.
Die Erforderlichkeit wird durch den Bgm. und den RH
der jeweiligen Ortsteile festgestellt
4.
Sämtliche Kreuzungen/Einmündungsbereiche sind im 10
m Bereich gefahrlos zu halten
5.
Es wird nur mit Sand gestreut
6.
Es werden Sandhaufen für die Bürger bereitgestellt
und zwar an folgenden Orten:
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung