Betreff
Winterdienst in der Gemeinde Gusborn; Beschluß über die Durchführung im Jahre 2015 / 2016
Vorlage
30/0461/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bei der Bürgerversammlung in Klein Gusborn wurde von einigen Einwohnern der in den vergangenen Jahren von der Gemeinde durchgeführte Winterdienst heftig kritisiert. Bemängelt wurde, dass nicht sämtliche Straßen in den Ortsteilen der Gemeinde Gusborn von Schnee geräumt wurden. Bewohner der Straßen Mutschel und des Durleiringes fühlen sich gegenüber den Bewohnern der anderen Straßen in Gusborn benachteiligt. Tenor:“ Wir zahlen genau soviel Steuern wie andere Bewohner, warum wird bei uns nicht gestreut“.

 

Bgm. Beckmann versprach die Sache in einer Ratssitzung vom Rat klären zu lassen.

Die Verwaltung nimmt zur rechtlichen Situation wie folgt Stellung:

 

Gem. § 52 Abs.1 Satz 2 Buchstabe c des Niedersächsischen Straßengesetzes ist der Straßenbaulastträger verpflichtet,  an „gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehrsaufkommen“, eine Reinigung im notwendigem Maß durchzuführen.

Art und Maß des Winterdienstes sind in der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue vom  13.11.2008 geregelt. 

Die Gemeinde ist somit lediglich verpflichtet, den Winterdienst an gefährlichen Fahrbahnstellen mit bedeutendem Verkehrsaufkommen, durchzuführen.

 

Der Bürgermeister hat den Vorschlag gemacht, über die nachfolgenden aufgeführten Punkte zu beraten:

 

1.     Es wird festgestellt, dass keine Pflicht seitens der Gemeinde zur Räumung der Straßen besteht

2.     Wenn erforderlich, werden folgende Straße in der Gemeinde vom Schnee geräumt bzw. bei Glätte gestreut:
Quickborn: Dorfstraße, Mühlenberg, Schützenweg, Wolkenfeld, Birkenweg
 Kl. Gusborn/Gr. Gusborn: Alte Dorfstraße, Neue Dorfstraße, Am Durlei, An den Eichen, Gusneitz
Siemen: An den Bleichwieen, Schmiedestr., Schulstraße , Dorfstraße
Zadrau: ……..

3.     Die Erforderlichkeit wird durch den Bgm. und den RH der jeweiligen Ortsteile festgestellt

4.     Sämtliche Kreuzungen/Einmündungsbereiche sind im 10 m Bereich gefahrlos zu halten

5.     Es wird nur mit Sand gestreut

6.     Es werden Sandhaufen für die Bürger bereitgestellt und zwar an folgenden Orten:

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung