Betreff
Kooperationsvertrag über die Aufgabenübertragung zur Projektkoordination Elberadweg Nord
Vorlage
03/0447/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH (EWT) befindet sich in der Liquidation und wird nunmehr abgewickelt. Die EWT war bisheriger Kooperationspartner der Herzogtum Lauenburg Marketing und Service GmbH. Da der Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht als Kooperationspartner auftritt, ist zukünftig eine Beteiligung der Samtgemeinden Elbtalaue, Gartow und Lüchow (Wendland) vorgesehen.

 

Nach außen tritt die Samtgemeinde Elbtalaue als Kooperationspartner auf. Im Innenverhältnis erfolgt eine Zusammenarbeit, verbunden mit der Aufteilung der jährlichen Marketingkosten (aktuell 5.757,22 € brutto).

Diese werden nach der Radweglänge in den jeweiligen Samtgemeinden wie folgt aufgeteilt:

 

SG Elbtalaue:  33,000 km (= 52,1393 %)           3.001,77 €

 

SG Gartow:      29,000 km (= 45,8194 %)           2.637,92 €

 

SG Lüchow:       1,292 km (=   2,0413 %)             117,52 €

 

Das Stimmrecht im Marketingbeirat nimmt die Samtgemeinde Elbtalaue wahr, im Verhinderungsfall die Samtgemeinde Gartow.

 

Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung, sowie die Finanzplanungsübersicht Elberadweg Nord 2014 bis 2016 (Stand März 2015) sind anliegend beigefügt.

    

 

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue schließt den Kooperationsvertrag über die Aufgabenübertragung zur Projektkoordination Elberadweg Nord zum 01.01.2016 und ermächtigt den Samtgemeindebürgermeister, möglicherweise erforderliche Vereinbarungen mit den Samtgemeinden Gartow und Lüchow zur Regelung des Innenverhältnisses zu treffen.