Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 29.09.2015 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung
vom 29.10.2009 über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksentwässerungsanlagen beschlossen.
Damit werden ab dem
01.01.2016 die Gebührensätze aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation neu
festgesetzt.
Die Gebühren für
die Kleinkläranlagen sinken von 42,54 Euro/cbm auf 42,12 Euro/cbm, für die
Sammelgruben von 17,95 Euro/cbm auf 16,33 Euro/cbm.
Die
Unternehmenssatzung der kAöR regelt, dass Entscheidungen über den Erlass von
Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.
Beschlussvorschlag:
Der 3. Satzung zur Änderung der Satzung
vom 29.10.2009 über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksentwässerungsanlagen wird zugestimmt.