Sachverhalt:
Durch die Zahlung
der Entschuldungshilfe an die Samtgemeinde Elbtalaue und der damit verbundenen
Resttilgung der Alt-Kassenkredite der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und Hitzacker (Elbe) entfällt ab dem 01.01.2016 der Zuschlag nach § 2 Abs. 4
Lüchow-Dannenberg-Gesetz, die Samtgemeindeumlage wird ausschließlich nach den
Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des
Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) ermittelt und festgesetzt.
Rechtsgrundlagen:
§ 111 (3) NKomVG:
Die Samtgemeinden erheben … sowie von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage
(Samtgemeindeumlage) unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die
Kreisumlage.
§ 15 (1) NFAG: Soweit
die anderen Erträge eines Landkreises seinen Bedarf nicht decken, ist eine
Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und gemeindefreien
Gebieten zu erheben.
§ 15 (2) NFAG: Umlagegrundlagen sind
1.für kreisangehörige Gemeinden und gemeindefreie Gebiete die Steuerkraftzahlen
nach Maßgabe des § 11 sowie für kreisangehörige Gemeinden, die nicht
Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind, 90 vom Hundert der auf sie
entfallenden Schlüsselzuweisungen,
Haushaltssituation der Samtgemeinde
Elbtalaue nach den Beratungen in den Fachausschüssen:
Erträge (ohne
Samtgemeindeumlage) 9.759.200 Euro
Aufwendungen 15.297.400
Euro
Finanzbedarf 2016 5.538.200
Euro
Steuerkraftzahlen (Stand: 22.10.2015):
Damnatz |
166.733 |
Dannenberg
(Elbe) |
5.860.221 |
Gusborn |
576.219 |
Jameln |
517.653 |
Karwitz |
152.473 |
Langendorf |
307.205 |
Zernien |
821.328 |
Göhrde |
322.142 |
Hitzacker
(Elbe) |
2.139.826 |
Neu Darchau |
527.658 |
Summe |
11.391.458 |
Berechnung der Samtgemeindeumlage:
5.538.200 x 100 /
11.391.458 = 48,62 v.H.
Da die zu zahlenden Umlagebeträge auf durch acht teilbare Beträge abgerundet
werden, ergibt sich für einen Haushaltsausgleich ein Hebesatz von 49 v.H.
(siehe Anlage 1)
Im Summe sind
dieses 353.168 Euro mehr als im Jahr 2015 bei der bisherigen Höhe der Umlage
von 47 v.H. bzw. 51 v.H.
Eine einheitliche
Samtgemeindeumlage von 48 v.H. würde zu einem Aufkommen von 5.467.800 Euro
führen (siehe Anlage 2). Dieses sind zwar 239.184 Euro mehr als bei der
bisherigen Höhe der Umlage, hätte aber einen Fehlbetrag von rd. 70.500 Euro zur
Folge.
Weitere Erläuterungen:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat noch alte Fehlbeträge abzudecken. Mit einer Samtgemeindeumlage
von 49 v.H. im Jahr 2016 wird es nach dem derzeitigen Stand der
Haushaltsplanung (22.10.2015) im Jahr 2016 gelingen, einen Überschuss von rd.
43.500 Euro zu erzielen.
Ursprünglich sah
die Finanzplanung 2016, die im Zusammenhang mit dem Haushalt 2015 aufgestellt
wurde, einen Überschuss von rd. 192.000 Euro vor, bei einem Umlageaufkommen,
das dem des Jahres 2015 entsprach.
Diese Abweichung
von 262.500 Euro gegenüber der Finanzplanung (gerechnet mit 48 v.H. Umlage) ist
im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen:
- höhere
Personalaufwendungen für Vertretung Techniker, Vertretung
EDV-Systemadministrator, Vertretung wegen 2. Angestelltenlehrgang
- höhere
Personalaufwendungen für Stundenaufstockungen Schulsekretärinnen
- höhere
Zuschüsse für Kindergärten aufgrund einer Mehrzahl von
Kindergartengruppen,
u.a. wegen der Umwandlung der Spielkreise in Gusborn und Langendorf zu Kindergärten. - Aufnahme
Schulsozialarbeit in den Haushalt
- Bereitstellung
zusätzlicher Mittel für die Unterhaltung von Schulen durch den
Fachausschuss
- höhere
Beiträge bei der Schülerunfallversicherung
- geringere
Einwohnerzahlen für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
- höhere
Steuerkraft gegenüber 2015, die zu einer verringerten Schlüsselzuweisung
führt
Beschlussvorschlag:
Die einheitliche
Samtgemeindeumlage wird ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 49 v.H. der
Steuerkraftzahlen festgesetzt.