Sachverhalt:
Die ALDI
Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG hat am 21.09.2015 bei der Stadt
Dannenberg (Elbe) die Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch –
Teilneufassung 2000 beantragt.
Die Änderung wird
aufgrund des Neubaus des ALDI Marktes erforderlich.
Im Einzelnen stehen
folgende Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan der Planung eines Neubaus
entgegen:
- Vorgabe der Dachform und Gestaltung der
Werbeanlagen in der örtlichen Bauvorschrift
- Zu- und Abfahrtsverbot entlang der
Jeetzelallee
- Grundflächenzahl 0,6
Für die neu
geplante Zufahrt von dem Grundstück wurde die Firma ARGUS Stadt- und
Verkehrsplanung mit der Erstellung einer verkehrstechnischen Stellungnahme
beauftragt. Diese liegt der Vorlage anbei.
Im
Änderungsverfahren des Bebauungsplans ist die Möglichkeit einer Zufahrt bzw.
Abfahrt von dem Grundstück zu prüfen; eine Überprüfung im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Dannenberg (Elbe) wird ebenso notwendig.
Im Rahmen des
Änderungsverfahrens ist darüberhinaus eine schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmschutzmaßnahmen an der
geplanten Lkw-Lieferzone, sowie zu der angrenzenden Wohnbebauung zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000
ein.
b) Die Kosten des Verfahrens werden von der
Stadt Dannenberg (Elbe) getragen.