Betreff
Bebauungsplan Schützenmarsch - Teilneufassung 2000 - 1.Änderung; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0433/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ALDI Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG hat am 21.09.2015 bei der Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 beantragt.

Die Änderung wird aufgrund des Neubaus des ALDI Marktes erforderlich.

Im Einzelnen stehen folgende Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan der Planung eines Neubaus entgegen:

 

-       Vorgabe der Dachform und Gestaltung der Werbeanlagen in der örtlichen Bauvorschrift

-       Zu- und Abfahrtsverbot entlang der Jeetzelallee

-       Grundflächenzahl 0,6

 

Für die neu geplante Zufahrt von dem Grundstück wurde die Firma ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung mit der Erstellung einer verkehrstechnischen Stellungnahme beauftragt. Diese liegt der Vorlage anbei.

 

Im Änderungsverfahren des Bebauungsplans ist die Möglichkeit einer Zufahrt bzw. Abfahrt von dem Grundstück zu prüfen; eine Überprüfung im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Dannenberg (Elbe) wird ebenso notwendig.

Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist darüberhinaus eine schalltechnische Untersuchung  zur Ermittlung der Lärmschutzmaßnahmen an der geplanten Lkw-Lieferzone, sowie zu der angrenzenden Wohnbebauung zu beauftragen. 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Schützenmarsch – Teilneufassung 2000 ein.

b)      Die Kosten des Verfahrens werden von der Stadt Dannenberg (Elbe) getragen.