Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.09.2015 beantragen der DRK Kreisverband
Lüchow-Dannenberg e.V. und das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis
Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Übernahme der Kosten für
zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in
Kindertagesstätten.
Der Alltag in Kindertageseinrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren sehr
stark verändert. Die klassische 4-Stunden-Gruppe wurde abgelöst durch
5-Stunden-, 6-Stunden- und Ganztagsgruppen. Damit einhergehend stellte sich das
Problem der Essensversorgung der Kinder. Die Kitas haben, auch vor dem
Hintergrund, dass die „Gesunde Ernährung“ ihren Niederschlag im
Niedersächsischen Orientierungsplan der Kitas findet, Lösungen abseits von
Brotdose, Kinderriegel und Trinkflasche erarbeitet. Gesunde und frische
Zwischenmahlzeiten am Vor- und Nachmittag und eine warme Mittagsmahlzeit
gehören mittlerweile zum Standard der Kitas. Bisher wurde dem sich daraus
ergebenden Mehraufwand von Seiten des Landkreises dadurch Rechnung getragen,
dass die Anschaffung von Industriespülmaschinen über den Haushalt genehmigt
wurde. Der diesbezüglich entstandene personelle Mehraufwand fand bis dato
jedoch keine Berücksichtigung.
Wie oben beschrieben stellt in den Kindertageseinrichtungen die gesunde
Ernährung für Kinder einen sehr wichtigen konzeptionellen Schwerpunkt dar.
Darüber hinaus verweist das Regelwerk darauf, dass „ab einer Betreuungszeit von
6 Stunden die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend ist“.
Die unterschiedlichen Mahlzeiten werden durch die ErzieherInnen angeleitet
und begleitet. Bei der Zubereitung und Vorbereitung der Mahlzeiten werden die
Kinder weitestgehend mit eingebunden. Dies ist beim Abwasch, dem Einkauf und
anderen haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten, die mit den Mahlzeiten verbunden
sind, in der Regel nicht möglich. Dieser Arbeitsaufwand, der aufgrund
ausgedehnter Betreuungszeiten zunehmend größer geworden ist, ist durch die
ErzieherInnen nicht mehr zu leisten und gehört auch nicht zu deren
Aufgabengebiet. Denn auch nach dem Frühstück, dem Mittagessen und der
Zwischenmahlzeit am Nachmittag sind Bestecke, Gläser, Tassen, Teller usw. In
die Spülmaschine zu räumen, abzutrocknen und anschließend wieder in die
Schränke zu sortieren. Auch sind die Tische abzuwischen, der Essplatz und die
Küche zu reinigen, sowie Lätzchen, Tücher und Handtücher zu waschen, zum
Trocknen aufzuhängen, zusammenzulegen und in der Einrichtung zu verteilen.
Insgesamt ist hier, abhängig von der Größe der Einrichtung, ein
durchschnittlicher täglicher Arbeitsaufwand von mindestens zwei Stunden zu
bewältigen. Derzeit ist eine pädagogische Fachkraft mit dieser Aufgabe betraut,
d.h. sie steht für die Betreuung ihrer Gruppe für diese Zeit nicht zur
Verfügung. Damit ist einer Erzieherin die Betreuung von bis zu 25 Kindern
übertragen. Dem entgegen stehen die gesetzlichen Vorgaben des § 4 KitaG, der in
Abs. 3 besagt, dass in jeder Gruppe eine 2. Geeignete Fach- oder
Betreuungskraft regelmäßig tätig sein
muss. „Die Forderung nach regelmäßiger
Anwesenheit bedeutet, dass beide Kräfte während der Betreuungszeit der Gruppe
nur ausnahmsweise woanders tätig sein
dürfen“, (Klügel/Regmann, Gesetz über Tageseinrichtungen in Niedersachsen;
Kommentar, 4. Auflage 2004). Bei den zu erledigenden Aufgaben im
haushaltswirtschaftlichen Bereich der Kita handelt es sich nicht um eine
Ausnahme sondern um täglich, regelmäßig stattfindende Abläufe.
Über die dargestellten Arbeitsabläufe hinaus übernehmen pädagogische
Fachkräfte den Einkauf für die gesunde Zwischenmahlzeit am Morgen und
Nachmittag. Die Einkäufe müssen derzeit über die Verfügungszeit abgerechnet
werden, die ursprünglich gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 KitaG für die
Vor- und Nachbereitung pädagogischer Arbeitsabläufe vorgesehen ist.
Die Kirchenkreis- und DRK-Kindertageseinrichtungen haben aus diesem Grund
mit dem Beginn des aktuellen Kita-Jahres einen Zusatzbeitrag in Höhe von 5,00 Euro
pro Kind erhoben, um dem personellen Mehraufwand zu begegnen. Dieser
Zusatzbeitrag stieß bei einigen Eltern auf Unverständnis und ist unter
Berücksichtigung der benötigten Personalressourcen nicht auskömmlich.
Insbesondere bei den Eltern, die sich im beitragsfreien Jahr wähnten, aber auch
für die ALGII-Empfängern und
Geringverdiener stellt dieser Zusatzbetrag eine Belastung dar.
Da es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten um Kernaufgaben im Rahmen der
Betreuungsleistungen in den Kitas handelt, wären diese aus Trägersicht darauf
folgend auch zwingend über den Defizitausgleich finanzierungsfähig.
Die Vorgehensweise und Erfahrungen wurden mit der Kreisverwaltung erörtert.
Für den Antrag wurde gemeinsam ein Konzept erstellt, in welchem Umfang eine
Unterstützung durch eine hauswirtschaftliche Kraft in den Kindertagesstätten
notwendig ist.
Der Bedarf in kleineren Einrichtungen wurde grundsätzlich geringer gesehen
als in den großen Einrichtungen. In den kleinen Einrichtungen essen weniger
Kinder und daher fällt auch nicht die Menge an Geschirr an. Auch gibt es in
kleinen Einrichtungen bessere Möglichkeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten im
Konzept mit aufzunehmen. Zudem ist eine hauswirtschaftliche Kraft für einige
Minuten an verschiedenen Tageszeiten organisatorisch kaum umzusetzen.
Es bestand daher Einigkeit dahingehend, dass die großen Einrichtungen mit 5
und mehr Gruppen den größten Aufwand haben. Bei den kleinen Einrichtungen mit
1-2 Gruppen hingegen wird eine geringerer Bedarf gesehen. Die Waldgruppen
bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, da hier aufgrund der Konzeption
kein Bedarf gesehen wird.
Finanzielle Auswirkungen
für den Landkreis Lüchow-Dannenberg:
Ausgehend von einem Mindestlohn von 8,50 € pro
Stunde zuzüglich eines Arbeitgeberanteils von derzeit 31,45 %, wird in
anhängender Berechnung von
Arbeitgeberkosten von 12 € pro Stunde ausgegangen.
Für Einrichtungen mit 1-2 Gruppen wird von einem Bedarf von 2
Stunden/Woche ausgegangen = 1.250 €
(2x4,33x12=104 Stunden/Jahr x 12 € = 1.248 €)
Für Einrichtungen mit 3-4 Gruppen wird von einem Bedarf von 8
Stunden/Woche ausgegangen = 5.000 €
(8x4,33x12=416 Stunden/Jahr x 12 € = 4.992 €)
Für Einrichtungen ab 6 Gruppen wird von einem Bedarf von 18
Stunden/Woche ausgegangen = 11.250 €
(18x4,33x12=935 Stunden/Jahr x 12 € = 11.220 €).
In Summe ergibt das für 28
Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 87 Gruppen Mehrausgaben in Höhe von 135.000 € jährlich (Samtgemeinde Elbtalaue 14
Einrichtungen mit insgesamt 43 Gruppen Mehrausgaben von rd. 73.000 €).
Die Mehrausgaben werden künftig durch eine Anpassung der kreisweit
einheitlichen Beitragsstaffel aufgefangen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt die Finanzierung der haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ab 01.01.2016 mit.