Betreff
Senkung der Samtgemeindeumlage (Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe))
Vorlage
2/0190/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem 01.01.2015 zu beantragen.

Als Begründung führt der Rat an, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage

nicht mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016

einheitliche Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.

 

Aktueller Sachstand:

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 über diesen Antrag noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern aufgrund der nicht eindeutigen folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“

 

Mit Bericht vom 30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Danach entfällt der Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.

 

Die Entscheidung in der Sache kann nach der vorliegenden Rechtsauskunft nur die Ablehnung des Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.

 

 

 

Anlagen:

 

  • Erlass des Niedersächsischen Ministerium des Innern vom 28.07.2015
  • Verfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 10.08.2015

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.