Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der
Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem
01.01.2015 zu beantragen.
Als Begründung
führt der Rat an, dass durch die Zahlung der
Entschuldungshilfe des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für
unterschiedliche Hebesätze bei der Samtgemeindeumlage
nicht
mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016
einheitliche
Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die
Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.
Aktueller Sachstand:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 über diesen Antrag
noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, sondern aufgrund der nicht
eindeutigen folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Samtgemeindebürgermeister wird aufgefordert, unverzüglich beim
Niedersächsischen Ministerium des Innern klären zu lassen, ob dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz entsprechend die Zuschläge auf die einheitliche
Samtgemeindeumlage über 2014 hinaus rechtmäßig erhoben werden.“
Mit Bericht vom
30.06.2015 wurde diese Fragestellung über den Landkreis Lüchow-Dannenberg dem
Ministerium vorgelegt. Die Antworten des Ministeriums und des Landkreises sind
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Danach entfällt der
Zuschlag auf die einheitliche Samtgemeindeumlage nach dem
Lüchow-Dannenberg-Gesetz erst ab 2016 und findet 2015 noch Anwendung.
Die Entscheidung in
der Sache kann nach der vorliegenden Rechtsauskunft nur die Ablehnung des
Antrages der Stadt Hitzacker (Elbe) sein.
Anlagen:
- Erlass
des Niedersächsischen Ministerium des Innern vom 28.07.2015
- Verfügung
des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 10.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der
Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.