Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 29.04.2015 beschlossen, bei der
Samtgemeinde Elbtalaue die Senkung der Samtgemeindeumlage auf 47 v.H. ab dem
01.01.2015 zu beantragen.
Als Begründung
führt der Rat an, dass durch die Zahlung der Entschuldungshilfe
des Landes Niedersachsen die Voraussetzungen für unterschiedliche Hebesätze bei
der Samtgemeindeumlage
nicht
mehr gegeben seien. Der Landkreis hat bereits mitgeteilt, das ab dem 1.1.2016
einheitliche
Hebesätze erhoben werden können. Nach Auffassung des Rates wären die
Voraussetzungen bereits zum 1.1.2015 erfüllt.
Aktueller Sachstand:
Beschluss des
Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 18.12.2014:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue beschließt grundsätzlich die Festsetzung einheitlicher Umlagesätze
für die Gliedgemeinden, sobald dies rechtlich möglich ist.
Der
Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, sich gemeinsam mit der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) und den kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass
die dafür notwendige Änderung des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes so schnell wie
möglich erfolgt.
Bericht des
Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 05.01.2015:
Durch die Zahlung
der Entschuldungshilfe wäre dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz die Geschäftsgrundlage
entzogen, da dadurch die Alt-Kassenkredite getilgt worden sind. Eine
Gesetzesänderung wäre nicht mehr erforderlich. Da die Entschuldungshilfe in
2015 gezahlt worden ist, ist ab dem 01.01.2016 eine einheitliche
Samtgemeindeumlage zulässig.
Das
Innenministerium, dass den Bericht in Kopie bekommen hat, hat mit Erlass vom
21.01.2015 den Bericht des Landkreises zur Kenntnis genommen. Es erwartet eine
Bestätigung des Landkreises nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2015, ob die
Entschuldung tatsächlich eingetreten ist.
Weitere
rechtliche Voraussetzung:
Eine Senkung bzw.
Angleichung der Samtgemeindeumlage darf nicht zu einer Gefährdung des
Haushaltsausgleiches der Samtgemeinde führen, weiterhin muss die Samtgemeinde
Überschüsse erwirtschaften, um die noch vorhandenen Fehlbeträge abzudecken.
Eine Absenkung auf
47% die Stadt Hitzacker (Elbe) und damit für den gesamten Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) bedeutet einen Ertragsausfall von rd.
120.000 Euro im Jahr 2015.
Eine Angleichung
der Samtgemeindeumlage (48 v.H.) bedeutet Mehrbelastungen für die Gemeinden der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe).
Da das gleiche
Thema mit den gleichen Auswirkungen in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
diskutiert wird, haben die Bürgermeister der Gemeinden am 04.02.2015 die
Samtgemeindebürgermeister beauftragt, mit dem Landkreis über eine Senkung der
Kreisumlage ab 2016 zu verhandeln, um
diese Mehrbelastungen, zumindest teilweise, zu kompensieren. Zu diesem
Thema findet am 05.05.2015 eine Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene
statt, eine Senkung der Kreisumlage scheint aufgrund der finanziellen Situation
des Landkreises jedoch eher unwahrscheinlich.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der
Stadt Hitzacker (Elbe) auf Senkung der Samtgemeindeumlage wird abgelehnt.