Betreff
Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2016 und 2017
Vorlage
08/0362/2015
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die
Gebührensatzobergrenze der in der Anlage beigefügten Gebührenkalkulation
beträgt 1,37 Euro für die Reinigung je Straßenfrontmeter. Die derzeitige Gebühr
beträgt 1,20 Euro je Straßenfrontmeter. Bei der jährlichen Veranlagung von
52.556 Straßenfrontmeter, ergibt sich für den Kalkulationszeitraum eine
Unterdeckung von ca. 17.800 Euro. Durch die Überdeckung der vergangen Jahre
kann dies ausgeglichen werden, ohne die Gebühren zu erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenkalkulation zu Ermittlung der Gebührensätze für die maschinelle
Straßenreinigung für die Jahre 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen und
gebilligt.