Sachverhalt:
Herr
Samtgemeindebürgermeister Meyer schlägt gem. § 109 Abs. 1 NKomVG Herrn Bernhard
Beitz, wohnhaft im OT. Kreiensen, Ahornweg 19, 37574 Einbeck, zur Wahl zum
neuen Ersten Samtgemeinderat vor. Herr Beitz wird gem. § 109 Abs. 1 NkomVG für
eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.
Im zweiten
Ausschreibungsverfahren zur Besetzung des Dienstpostens der Ersten
Samtgemeinderätin / des Ersten Samtgemeinderates hatten sich 20 Kandidatinnen
und Kandidaten beworben. Nach Auswertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen
wurden 5 Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Basierend auf den
daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie auf einem Meinungsaustausch mit dem
Auswahlgremium (Vorsitzende der Fraktionen im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue)
hatte sich Herr Meyer dann entschieden, Herrn Beitz dem Rat für die Wahl zum
Ersten Samtgemeinderat vorzuschlagen.
Herr Beitz hatte
sich sodann in den einzelnen Fraktionen noch einmal vorgestellt und somit allen
Fraktionsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, ihn persönlich kennenzulernen.
Die Ernennung wird
gem. § 8 Abs. 4 NBG erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Als
Dienstantritt ist der 01.12.2015 von Herrn Beitz bestätigt worden.
Beschlussvorschlag:
Herr Bernhard
Beitz, wohnhaft im OT. Kreiensen, Ahornweg 19, 37574 Einbeck, wird für eine
Amtszeit von 8 Jahren zum neuen Ersten Samtgemeinderat gewählt.